i;?i Land-Gut
worffen! auch ist darbe,, zu immlychen , vbGärten, Feldcr und Wiesen fruchtbaren Bo-den haben, oder einer morastigen, msstgen,sandigen oder sonst rauhen Art seyn, gesundeLufft haben, und nicht Wasser - Wetter - Wild-und dergleichen Schaden unterwvrsftn; wiedie Vieh - Zucht beschaffen, ob fte starck, gu-te Sommer-Hütung, ingleichen gute Weidehabe, vb gute Eichel-Mist dorhaiiden, oderdas Schwein-Vieh vom Boden gefüttert wer-den müsse, u w, dergleichen mehr, über-haupt ist dasjenige Gut vor das vollkommen-ste und einträglichste zu halten, welchesschönen Wiese - Wuchs , gute Obst -.Gärten,fruchtbare Aecker, emeu unabgeödeten Hvly-Wachs, gut Fisch -Wasser oder Teiche in sei-nem Beariff hat. Sey dem Rausse darffsich der Käuffer am wenigsten merccen lassen,ed sey wm an dem Kausse sonderlich gelegen,sondern er muß vielmehr durch einen vertrau-ten Freund da-um handeln lassen. , Beyrichtigen und unstreitige» Gütern , thut derKauffer besser, er leiste die Bezahlung davorauf einmahl; bey dem Gegentheil aber, daman sich nachtheilizer und gefährlicher An-sprüche verstehet, so von dem Vrrkäuffer et-w.m trüglicher Weiie verschwiegen worden,ist es sicher, daß man sich «erreichet, die Zah-lung entweder in SZach - Fristen ;u thun, oderso viel in Händen zu behaiten, dafi man sichin ereignendem Fall seines Schadens daranerholen könne. Nach dem Raup ist vor al-len Dingen alles dasjenige abjukrllen,. wasvon dem vorigen Besiser durch NachläLigkeitund andere w'ele nachtheilige Hausha'iunghintan geseket, und der Aufnahme des Gu-tes hinderlich gewesen. Wel^e Anmerckun-aen bey Erkauffung eines Ritter - Gutes eben-falls zn machen , ausser denen aber noch vie-les andere zn beobachten sich findet. Wasalso endlich grosse und adeliche Land- undRitter - Güter, auch deren Gerechtigkeitenanbelanget, so hat ein Kauffer zu- bedenckenund zu betrachten: Ob ein solches Gut, soer kauffen will, frey eigen, oder Lehen? Ob> s ein Stamm - Gut, (dabey er von denenVerwandren, den Einstand zu besorgen) undkill oder jvll>I»rzr sey? Ob das
L e en gcist- oder weltlich ? Manns - oder durch-xezend Lehen? Ob mau mit Kindern beyder-ley Geschlechtes belehnet, oder bey deren Er-mangelung die Vettern und nähere Bluts-Verwandten, dem Lehen -Brieff einverleibenzu lassen, von dem M)en-Heeren zugelassenwerde? Obs einen oder mehr Lehen - Herrenhabe? Wovon sonderlich das lentere wohl znbedencken und zu scheuen. Ob man in derLehen-Stube mit einer leidlichen T'sxz ab-kommen könne ? Ob das Gut von Steuern,Gülten, Umgeid oder Tranck-Sleuer, Behen-den und dergleichen Anlagen frey sey? Oderr!> es dergleichen selbst einzunehmen? Ob esmit dem ^poirur-e oder der OeffnungsGerechtigkeit beschweret sey? Ob auch irgendctte Ausstände oder Schulden darauf hassten,alles richtig ? Was vor alte und
Land - Gut is,z
neu- Lehen - und Kauff- Briefe, Saal -undErb-Reglster, gerichtliche vucumenrz undvon Frey-Briefen und -rb Tiüi-aungen O.-ginüli vorhanden? Ob e« dieOber - und Nieder - oder Unter - Gericht-,Marckt - Freyheiten und dergleichen Gerech-tigkeiten habe? Und ob diese unanfprüchjzoder geruhig besessen worden? Ob auch dieBrau - Gerechtigkeit vorhanden? Oo dasBier guten Abgang habe ? Ob das Gut sei-ne eigne Hof - Schencke habe? und was derWirt Pacht davon gebe? Ob es auch in ari-dem WirlS - Häuiern auSgelchena'et werdeninüsse, oder man solches in die benachbartenStädte und Orte verführen dörsse? Ob manaus seinen und der Unterthanen Geholfenund Gütern die Jagden und Weydwerck, ho-he und niedere, aUeine oder mit andern ge-menaet habe? Was man an rothem undfchwartzen Wiidxret, an Haasen,Füchsen,M-fen und dergleichen , zusammt dem Feder-Wiidprer, bcsage der liliv- Register,jährlichzu gemessen? Ob Mahl - Srampff- Käge-Walck- Schieiff- Oei.- Pulver- Papier - Ve-würk - und Lohe - Mühlen zum Kur gehörig,vorhanden? Was der Mahl - Müller von derMahl-Mühle Zins oder Pacht gebe? Und ober auch Schweine in die Mästung zu nehmenschuldig sey? Wie viel Gange die Mühlehabe? Ob allezeit Mühl- Wasser genug vor-handen? Und ob das Wehr kostbar und schwerzu erhallen oder leichtlich Schaden nehme?Item ob dk Mühlen bey grossen Gewässernlange stille stehen ? Ob Ziegel - und Glas-Hüt-ten, Kalch-Oefen und Stein-Brüche, auchGyps Steine und Mergel vorhanden?Oi ei-ne Kirche bev dcm Glite ftv? Ob es eine Mut-ter-Kirche oder Fiiial? Ob dem Besitzer deSGutes das ?i>rronar»s zustehe? Gleichwieauch schiüj-lichen der Herrschafften und demUnterthanen Wohlstand zusammen vereinba-ret ist,also ist auch diesfalls, ehe der SchlußdeSKauffs gemacht wird, insonderheit anszufor-scheu: Wie viel der Unterthanen sind? Aleviel ganzer Höfe, Bauer -oder Pferde-Guter,Hintersasser Güter und Hauser sich benm Gutebefinden ? WaS sie an gewissen Schoß,Gülte»,Zehenden, Erb - Feder und Haus - ZinM,Eyern,Käsen,Lamm-Bäuchen,Gänsen, CaMnen, Fast - Nacht - Herbst - Rauch und ander»Hünern, Scharwerck-Lägen, Frodn- D>«^sten, und andern, beständ-"en Gefailen, M-sich abstatten müssen? Ob sieScerb-Mund Abzugs-auch Lehen-Geld,
Kauff- Siegel - Schreib - und andere SchreyGebühren geben müssen? Und was die Zt'wisse darüber sey ? Ob ferner die II»» ',thauen arm oder reich ? A-e hoch ihrer v»terKauff' Schillinge sich erstrecken ? Wie >»Häuser ausaebauet uuo bedacht? WieHeu-Fütterung sie beyläufig einlegen, MHaupt-Viehes davon wnitern? Ob um nviel Getraide sie zuui Verraussen »serley«halten? Und wie weit sie es zu Marckre >>? .ren? Ob sie mit Schulden beladen, ode»andere ihnen selbst schuldig? Ob ste au« ^