izo5 Indig Jn gber
öder"sie werden auch an andere Speisen wiedie Morgeln gethan, worbey jedoch zu mer-ken, daß an diesen Nestern keine Saure etwasiiiil'e sey. Man weicher sie vorher» in Fkisch-Brüde, die nicht fett ist, über Nacht ein, undreiniget sie, wenn selbige erweichet und auf-aeqvolien, vom Unrath und kleinen Federn.Sie haben keinen sonderbaren Geschmack, »ochGeruch, iedoch schreibet man ihnen dieKrafft :u, daß sie die Gesundheit erhaltenund eine !ust zum Essen erwecken, wiewohlsie auch von einigen ?ru --pKrociiNi- gehaltenwerden. , . .
Indlanische^Volffs-Mllcl?,stehe
»i eine Indianische harte, trockeneblaüeFarbe, und wird auf einem Gewächs ge-mistet, und zusammen gewoiffen, bis es fau-let. Alsdenn wird es auf Mühlen gemah-len, hiernächst ausgekochet und gexresset, bises eintrocknet, da es dann zerschnitten undin Kisten verschicket wird. Man hat aberverschiedene Sorten, und brauchet es, leinenund wollen Zeug zu färben, da es denn mitUrin angemachet wird. Auch die Mahler brau-chenes. Man kan das Nac. und Kunst-l.sx!c.it. das Kauffmamis-i^exic. nachschlagen, woman mehr davon findet. In Deutschlandwurde im vorigen Seculo, als der W-yd häu-fig angebauet wurde, und da derselbe beywollenen Jeuaen an stat des Indigs zu brau-chen, der" Gebrauch des letzten bey wollenenWaaren, unter dem Nahmen der Corrvsiv-Farbe oder der Teuftls-Farbe, wie die Poli-cey-Ordnungen reden, scharss verboten, oderdoch weniastens geglaubet, es se-> der Indi.«unter der Teuftls-Farbe zu verstehen. Alleinwer die Färberei verstehet, der wird wissen,daß blosser Indigo an sich diesen Nahmennicht verdiene, und also entweder etwas gantzanders darunter verstand-n werde, oder einanderer Grund dieses Verbots anzunehmensey-
Ingriw, siehe Sinngrün.
Jngber, ist ein Gewürk? so häufi-z in Ost-Indien wächset nachWest Indien aber erst vonden Europäern gebracht worden, also, daß esauch daselbst nunmehro m grosser Menge ae-bauet wird. Es ist die Wurtzel eines Krauts,so dem Ried- Gras oder dem Schi'ss aleichcr,und in rother Erde wächset. Man hatzweyer-ley Gattungen, Männlein und Weiblein, dieaber nur der Gestalt nach unterschieden sind,also, daß das Weiblein an Blättern und Wur-zeln etwas kleiner ist- Es stehet gerne ausBer!gen und in Thälern. Das Kraut verwelckct imJahr zwey- oder dreymahl, alsdenn wird derJngber auSgehoben, das oberste adaebrochenund wieder eingestossen, welches im folgendenJahre wieder ausschläget und sich starck ver-mehret. Oder man schneidet das K^ur na-he an der Wurtzel ab, und stecket eS in dieErde, so schlugt es neue Wurtzel; sie wach,set aber nicht in die Tieffe, sondern breitet sichm die Fläche aus, und wird sehr lana, großund knotig. Die Indianer pflegen den frischen
Inhaber Injurien izo6
Jngber, wie andere Küchen-Wursteln zu lin-ken, weil er solcher Gestalt bey weitem nichtso hitzig ist, als wenn sie ihn an der Sonne ae-dorret, wie er zu uns gebracht wird. Derweisie Jngber behält vor dem braunen undröthlich-grauen^Mg den Vorzug, und mugsolcher fnich getrocknet und vollkommen, auchnicht leicht zerbrechlich seyn, inwendig aberh-u'tzig aus,ehe», und einen scharssen und beis-lenden Gesaimack haben. Die Indianer ma-chen die grossen Wurzeln, wenn sie noch frischsind, in Zucker ein, nachdem sie vorhero in Eßigvder Saltz-Wasser ein paar Stunden lana vonihnen eingebcixet worden, und dieser ein-machte Jngber ist besser, als der, so ei st zu Ve-nedig eingemacht, und von dar zu uns gebrachtwird. Die Kräffte des Jnabers sind, daß erhauptsächlich den erkälteten Magen und Ge-därme sehr erwärmet, die Däuung befördert,alie Cmditäte» verzehret, auch in allen Haupt«Kranckheiten, so aus dem Magen entstehen,inV'leichen in Dunckelheit der Angen guteHülsse verschasset. Weil auch die Speisenvon dem Jngber einen guten Geschmack be-kommen. wird er in den Küchen an die mei-sten Essen entweder gank oder gestossen ge-braucht. Teutscher Jngber, stehe Ars».
Inhaber, Heisset derjenige, welcher eiirGut, es sey beweglich oder unbeweglich, essey Pfünd-vder Pacht-weise, und derglei-chen besitzet, und folglich nicht Eigenthunis-Herr davon ist; doch muß er zu solchem Be-sitz rechtmäßig gelanget seyn, dannenhersdergleichen Verschreibungen auch nur aus diegetreuen Inbaberc ausdrücklich pflegen ge-richtet zu werten.
Injurien, ist insbesondere die Beleidi-gung eines andern, entweder an seiner na-türlichen oder bürgerlichen KxMmurivn undEhre, die man zu desselben Schaden durchWorte oder Wercke vornimmt. Ein Wirtmuß sich nicht allein dafür hüten, daß er keinJnjuriant sey, sondern auch von andern nichtmjuriret werde. Beydos ziehet grossen Schadenüberhaupt und in der Wirtschnfft besondersnach sich. Sonderlich sind die sogenanntenInjurien Klaaen und Processe eine recht schäd-liche Sache, die man doch nicht allemahl ver-meiden kan, sonderlich wenn von dem ge-kränckten, verächtlich und verdächtig gemach-ten ehrlichen Nahmen, oder doch der bcsondei >,Achtung, die man in der bürgerlichen Gestil-schaffr hat, ein sonderlicher schädlicher Ein-fluß in unsere Geschäsne abhänget. Ausserdem aber ist vernüuffrig und rarhsam, dieIninrien-KIagen zu meiden, wenn dieses alles,theils wegen unserer selbst, da wir eben nichtin besonderer Lxistim»non leben, oder schonsehr erhaben seyn, theils in Ansehung desInjurianten, dessen Sagen und Schreibennichts ausmgcht, theils weaen anderer Um-stände, nicht leicht oder wenige Folgen zn be-fürchtn, oder wenn man selbigen sonst auf an-dere Weise vorkommen kan. Massen wir kei-ne Art von Processen und Klagen vor so mm.'-thig und uimützlich/ eitel und Niederträch-te