27? Iagd-Frvhilen Jagd-gerecht
Iagd-Handwercks-Leute Iagd-5>aus,z
ster, und an den grosse» Hosen auch wohl der
Ober-Land-Iägermeister, und Ober-Hvf-Jä-g eruieister. Die meisten nun von den ieitt er-zählte» niedern bürgerlichen und adelichen,hiernächst «der alle hohe Jagd und Forst-Be-diente, müsse» sich die Jagd-und Forst- Gren-zeu genau bekannt machen, und zu Anstellungber Jagden und Anschaffung des Wilbprets,nach der Wälder, Forste, Berge, und ThälerGelegenheit erkundigen, was darinnen vorJagd-Plätze und Gtell-Wege seyn, und wo dasWild von allerley Gattung seine gewöhnlichenStande habe; sie müssen die Abrisse vo» ih-ren Jagd- und Forst-Bezircke» i» Bereit>chassthaben, die Vertrage, Befehle und andere zurBeschreibung ihres Jäger-Amts nöthige rw-cumenr-n nebst ihren fleißig
durchlesen, die Jagd und Forst-Ordnungen imGedächtniß fuhren, und denenseibe» genaunachgehen; ihre Ichrifftliche Nachrichtungen,Inventarien,Abschiede, Keceile, ihre undiyrcrunteraebenen Forst - Bedienten Bestallungen,lieveil-, ci-iulionen und dergleichen in beiou-derer Verwahrung halten. Ferner müssensie ihre Vorschlage dahin richten, daß pfleglichund ordentlich hausgehalten, auch an begve-men Oertern das Wildvret mit Salk-Leckenund zu rauher Winters-Zeit, da es oft ausManael der Fütterung verdirbst, mit Heuversehen, und in derWild-Fuhre zu bleibenangeleitet, oder auch etliche beqveme OerterniitHagen oder Wildhecken verwahret werden.Sie müssen die Iagd-ftohnbare Unterthanenan gehörige Oerter bescheiden^ und Sorge tra-fen, daß niemand ungehorsamlich ausbleibe,niemand um Geld loslassen; jedem seine Ver-richtungen auferlegen, auch, was ihnen nachjedes Orts Gelegenheit und Herkommen anS»eise oder Geld gereichet wird, gebein siemüssen Acht haben, daß dieGrentzen der Ge-holye nicht verrücket, noch die Wählzeichenweggehauen, besonders da dieselben veralte-ten, verwuchsen, oder sonst »msiele», i» Zei-ten wieder verneuert werde»; auf die Holtz-Verwüster behorige Aufsicht tragen, inaleicyendaß die Wild-Bahneund Forellen-Bäche nichtverödet werden, daß sich an einem und andernOrte in ihrer anbefohlenen Holtz-
Verwüsier, Wild-und Forelleii-Diebc, undsolche, die den Auerhüner- Hasechüner- undSchnepffen-Ncstern nachgeheil, denselben dieEyer oder Immen ausnehmen, und sie dadurchverstören, antreffen liessen, »der sonst auf an-dere Weise der Wild-Bahne ober der Landes-Fürstiich.m Zagd-Gerechtigkeit Schaden zufü-gen , sich derselben bemächtigen, und sie zurgebührenden Strafe helfen ziehen, und wasdergleichen Verrichtungen mehr sind, die man,weil sie nach den. Unterscheid derOerter undPersonen unterschieden, nicht alle so eigentlichdeterminire» kau, ^ ,
Iagd-Fro!)nen, hassen diejenigen Frohn-dienste, weiche die Unterthans» ihren Herr-schafften bey dem Zagen zu lci'ien schuldig imd
"iagd. gerecht,,st und heißt eiu Jäger, wel- nage oey oer Äeiotvuna oerer ^«gv-cher ei» Jagen recht vernünfftig und mit Me- derer Bedienten, die sie bewohne»/
nage derer Jagd-Leute, Ersparunq unnötbiaekZagd-Kosten, und »u Verkurkunq der Zeit ä,,.zugeben und das, was als bestätiget ainieaeöenvder berichtet worden, enge, doch so, daß e>>biqem Mi: dem Zeuge in dem Stelln Nicht,unahe l onime, zu fassen weiß, welcher den Ze^recht zu stellen und seinen Flügel ohne Tadel <urichten, den Laust geschicklich zu formiren, auchdas Janen sofort zu commanbiren innen hatdamit nicht etwa die Treiben cvm^rmögen, zu lsclcheni Ende er solche nach ihrer^uixknr. gehenden oder runde» Lage recht ab-zustossen hat, das ist, ob er die Jagd-!eukemder Mitten, oben oder unten zuerst gehen lasse,vernünffng iädicire», und überhaupt aliesdas-icnige wissen und in acht nehmen muß, K»zoben bey Beschreibung eines Bestätigung-undHaupt-Jagens mit mehrern angemercket irvr-de».
Jagd Haiidwercd'öLcute, sind derIagd-Schneidcr, Jagd - Seiler, Jagd-'Wagner,»ndIttgd-Schmldr,welche Nichl nurdeiijnmJage» gchörigen Zeug von neuem zu machen,sondern auch beym Jage» selbsten ihre Verrich-tung habe», und bey demselben nothwendigzugegen seyn müssen- Der Jagd Schneidermuß nebst seinem, in festen gedoppelten ge-wichsten Z>: nn,Nadel» undScheere bestehen-den Hanbwercks-Zeuge, auch etwas altes undneues Tuch, kleine Einsaß Leinchen, Knebel,Bindfaden und Ringe l>e» sich im Vorrath ha-ben, damit, so was im Stelle» zerreisset, rtersonsten im währende» Jagen Löcher in die Tü-cher gebrochen werde», derselbe das Schadhaf-te sowohl in de» alte» als neue» Tüchern nii-verniercktgeschwin.de wieder ausbessern könne.Der Jagd-Keiler ist nicht nur wegen der gros-sen und kleinen deinen, sondern auch weienAusbüssung dcrer Neke sehr nöthia; Masse»öffters die Sauen zu etlichen Stücken in alteoder schwache Netze fallen, durchbrechen unl>grosse Äscher reissn, weshalben sie die benö-thigten Leine» in Vorrath bey sich habe» müs-sen, um das Zerrissene wieder gut zu mache».Der Jagd Wagner gehöret ;u den Kurckeln,Heffteln, Schläge!», Deichseln, Wagen iinSanderm Holtzwerck, damit er das daran zerbro-chene gleich wieder ersetze, nnd auf Vomlhhulre; endlich muß auch der Iagd-Schnndrdie zerbrochene Haacke» u»d R»ige entwMalsbald reparire», oder i» Vorrath bey Mhabe».
Jagd-Haus, ist ein entweder an oder ni l»e
Jagd-Reviere, theils vor die Wohnungdarüber bestellten Jagd - Bedienten zugleich,theils aber zum Abtritt der Herrschafft allein,wenn sie sich in demselben Reviere Mit derJagd belustiget, angelegetes Gebäude. IMkau damit nicht nur, wenn si? zugleich an «edurch die Walder aehende Strassen gebauelsind,Gast Wirtschaffts- Gerechtigkeit,Geieits-Eiiinahmen, sonder» auch aliel'M»Ländereyen, Viehzucht und dergleichen Arnutzbar, wenigstens «berznrZubusse uiid'^
nage bey der Beeidung derer Jagd- »nd ^