Druckschrift 
[1] (1764)
Entstehung
Seite
1271-1272
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ii7i Jägerey Jäger-Haus

Jäger-Meister

Jägerey, wird auch zuweilen die Wissen-schaffrzu>agen, oder die Jagd genennet, undspricht man insgemein: Dieser oder jener hatdie Jägerey gelernet. Siehe Jagd,

Jäger Hans, istein Gebä-lde bcyeinerKö-niglichen oder fürstlichen Resideny, worinnenein oder Niedrere ^agd Bedienten wohnen,und

Zeug-Hause aber kan in der Weite, als auf derandern Seite die Hunde-Zwinger gehen, desPürsch-Meisters Girren angeleget werden G»gehören auch zu einem vollständigen Mer-HofThier-Gätten und Behältnisse odcr'An'-ge, und kleine besondere Häuslein vor wildeund reissende Thiere, dergleichen Löwen, M

die Jäger - Rüstung verwahret wird; j»ei!e« Z re, Wölffe tt. so man lebendig gefangen oder

auch gemeiniglich «ich mehr).igd Gcbäuoe da-zu gebauet sind, die zwischen sich einen Hof machen, so wird solcher der Jäger Hof «eneniiet. Das Jäger---Ha ,s wird nach einer ieden hohen HerrschM Belieben, nachdem dieselbe ein Liedhader der Jägerey ist, groß oderklein, ledoch so viel möglich, geraumlich, reinund sauber, auch gemeiniglich zwey Stockwerct hoch erbauet; in dem obern Stockwerck,schicken sich nebst einem mit schonen Jagd-Slücken, oder künstlichen Schildereyen undGemählden, von allerhand Lust und Was-ser-Jagden, Jäger Auszügen, Kampf - Za-gen :c. ausgezietten Saal, einige ^nri - Oksm-drei, und wohl angelegte und ausmeublirteGemächer, vor die daselbst sich divertirendeHerrschet, U-iten wohnet insgenicin^derPürfch-Meister, (welcher die Inspektion überden gantzen Jäger-Hof, und das Direetoriumüber alle daselbst wohnende Jagd-Bediente,' und darinnen befindliches Zeug und Hundehat> nächst gegenüber aver die Jägsr-Pursche inabsonderlichen Stuben uud Kammern. Ausdem Boden werden in wohl verschlagenenRüst-Kammern,die Jäger-Rüstung und Instrumen-te, als: Pürfch- Röhre mit Teutschen und Flin-ten-Schlössern, Sau - Stutzen, Schrot- Büch-sen, vlinien, Pistolen, Selb-Geschoß, Wind-Büchs .'N, Fang-Eisen, Hirsch- Fänger, Scheve-!in,Wa!d Hörner, Flügel Hörner, HW-Hor-ner, Weide-Messer,Pulver-Flaschen,Spanner,Hänge-Seile, und Halfungen der Leit Hunde,Hunde-Kuppeln, Hals-Bänder, Hetz-Riemen,Fang-Stricke,Weive-Taschen,Schrot-Beutel,Kugel-Formen, und in Summa alles nöthigeWerck-Zeug, groß und klein, zum nöthigen Ge-brauch aufgehoben. Neben solchem Jäger-HauS gehöret sich an der einen Seite eiiUangerHunde-SraU iii it seiner Küche,Brot-Kammer,Wohnung der Hunde-Jungen, und gehörigenHunde-Zwingern, an der andern Seite aberdas Zeug Haus, wovon an seinem Orte Mel-dung geschehen. Die Einfahrt und der Thor-wez in den Jäger-Hof kommt vornen in dieMitte derjenigen Seite, welche den Hof vol-lends einschliesset, und qver vor dem Jäger-Haus über ist! auf der einen Seite desselben,werden des Wagenmeisters, und Jagd-WirtsWohnungen,nebst einer Schenck-Stube,zuBe-

wirthung der Bier-und Wein-Gäste, derandern Seiten aber ein Pferde-Stall nnv Wa-gen-Schoppen angebracht. In der Mitten die-ses Jaad-Hofes ist ein feiner Röhr - Kasten oderRöhr-ÄZasser-Trog so nöthig als nützlich, bey-deS um besorglicher Feuers - Gefahr willen, alsauch Pferde und Hunde daraus zu träncken. Aufden Forst-Enden aller dieser Gebäude, gehörensich festangemachteHirsch-Gchorne; hint-r dem

sonst angegaffet, und »e darinnen ludert undspeiset, d»mit man sie in bedürffendemFali, jnder Herrschafft Befehl, bey den Tk-cr - Käm-pfen gebrauchen könne, oder sonst nur zumAnsehen zahm mache.

Jager-Iunge, siehe Hunds Innye.

Iagcr-nie»tter.ist «neinem'-stlichenHvfderjenige, so über die gantze Jägerey, und msderselben anhängig, zu gebieten hat. Sei»Amt erfordert, daß er auf seiner HerrschaftWild-Bahn und Jagd Gerechtigkeit acht aebe,daß denselben von niemand einiger Eint»!!ge-schehe: Für die Unterhaltung der FürstlichenZeug-Jagd-und Forst-Häuser, die gehörizeWartung der zum Jagen gehörigen Zeuge,Tü-cher, Garn, Wagen und dergleichen Sorge tra-ge: Die Gelegenheit des Landes, die Wälder,Forste, Jagd-Plätze und gewöhnlichen Standedes Wildes von allerley Gattung ihm bekanntmache: Die nöthige Anstalten das Wild zu Hä-gen, und nach Gelegenheit zu erhallen vorkehre.Dazu aehöret, daß die Jaaden pfleglich ange-stellet,das zur Hof Küche erforderte Wild nichtmitten in der Wild-Fuhr und^Gchäge, sonder»an den Grenzen, wo es leicht übertritt, und da-her» Grentz-'und Nasch - Widpret genennetwird, gepürschet, bey harten Wintern, und an-dern Fällen dem Wild Hülffe verschaffet, undinsgemein über denen ausgegangenen Will>-und Iaad - Ordnungen streng gehalten werde.Wenn ein Jagen anzustellen ist, hat er des Orts,wo gejagek^werden soll, sich zu erkundigen, rbund was für Wildpret daselbst zu hoffen, danntvergebliche Kosten vermieden werden: Diehierzu gehörige Jagd - Frohnen aufzubieten/doch über die Gebuhr und das Herkomme» nie-manden zu beschwere», noch auch um Geld oderGunst zu erlassen, hingegen einem ieben leineArbeit ansiegen, daneben, was ihnen an Unter-halt oder Le hn gebühret, reichen zu lassen, lindnicht zu gestatten, daß iemanden mil ^wa-gen oder andern, Uiberlast begegnet werde:Uiber die angestellte Jagd einTagbuchMc»/die Zeit,den Ort, und alles, was dabeylen.was vor Leute, wie viel und welcher GcMdabey gebrauchet worden :c. uniständliu) be-schreiben zu lassen: Auf diejenigen, >o in llwLande des Jagens berechtiget, ein wacMM«

Auge zu haben,nnd die der Herrschaft zustehen'

de gemeinsame oder sogenannte Kuppel-Mden nicht zu versäumen: AufdieVertilgung ^Raub-Thiere bedacht zu seyn, Woisss -Grube»,Fallen und Fänge, auch wo es die Gelegenvmgiebt, dieWolffs-Iagden zu rechter ?einu^stellen; auf das Jäger Haus «besondere MAction zu tragen,weswegen mit demPurfch-A^'ster sich össters zu beredendie Unterha.lm^derer zur Jägerey nöthigen Hunde, nicht