Druckschrift 
[1] (1764)
Entstehung
Seite
813-814
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8-z Forst Haber Forst Knecht

Forst-Reister Zi4

bme offt umgehen und bereiten, damit keineVeränderung oder Eingriffe daran geschehen«IS welches er alsobald der Herrschafft zu mel-den, mit Protestiren, Widerspruch und durchallerhand Xilus ?u>sel?oric,z die Grentz-Rechteaber zu erhalten suchen muß, bis alles mitdenen Grentz-Nachbaren ausgemacht ist. Jaer muß auch die verlohrnen und unrchtmas-sig verrückten Grentzen wi derum aufiuchenund her uiellen bemübet seyn.

Forst-Habcr, wird derjenige Haber genen-

aen andere Maare vertausche», keine Vieh-Trifft »der neue Strassen, dadurch viel limgeBaume zu schänden gebracht werden, gestat-ten ; von dem Forst und dem ihm anvertrau-ten Revier, es sey Holst, Wiesewachs Weide-oder andere Gerechtigkeit, nichts entziehenlassen, auf der Unterthanen und fremde Kehöl-ze(darinnen der Wald-Banii ihrer Hens.'-.ifftzustehet) Achthaben, damit sie nichr verwüstetund dadurch dem Wild seine Stände uni' 5 >it>-runq geschmählert werden. Nicht wen>«r

.!.M.u!

»et, den die Unterthanen an einigen Orten ih ! sind ih n die Wald-Wasser. Forellen Gnindel-ter Herrschaffr, zu Folge besserst und Wild- und Krebs-Bäche anbefohlen, darauk zu seben,Bahn -Rechts, auf die Jagd-Hunde »u geben!daß sie nicht ausgefischt und von diebischenschuldig find. Leuten verwüstet werden, vielw Niger soU er

Forst-Haus, wird dasjenige Gebäude ge-!sich selber gelüsten lissen deraleichenzu thun,nennet, irv ein Ober - Forst-Meister oder Er soll niemanden, der in seinem Revier etwasWild - Meister wohnet. Es werden auch schädliches und verbotenes unternimmt, schla-theils Hauser alss genennet, da Ober-För-°gen oder beschädigen, es wäre denn d^ß manster und Förster wohnen, von daraus diesel- sich freventlich widersetze sondern allem pfän-den die Heyden. Wälder und Wild-Bahnen,'den, und alsobald gehöriaer Orten anzeigen,so weit dieselbigen sich erstrecken, sonderlich aus verdächtige Acrsonen, die initHoltz, Koh-die Grenften tck'lich fleißig bereiten und be-! len, Besem, Reiff und Hopffen St-n en Rad-sichtiaen können Insgemein wird das Forst- j Speichen und derolnchen, aui der Strassen,Hins an denen Str-ssen oder Holtz-Wegen, ober unrichtigen Wegen, sich finden lassen,a»ch in Dörffern, so an den Heyden und. wohl Obsicht halten, sie besprechen, und da sieWäldern liegen, gelauet, damit in Feuers- nicht einen glaubwürdigen Schein vorzuwei-Ecfahr die Bauern hülfliche Hand leisten' sen haben, sie anhalten, senderlich wenn etkönnen, mit Stuben, Kammern,Küchen , nd Leute sind, die nahean dem Forst ihre Woh-andern nöthigen Iimmsm versehen, wie auch nungen haben. Undkury: Er soll alles deS-Scheunen, Stallungen und andere Behalt- jenige thun und verrichten, was ihme vonsei-nisse zu des Forst-Bedienten Nothducfft er- ttem vorgesetzten Förster oder Forstmeister an-bauet, zum Zeichen, d.<ß die Herrschafft dessel- befohlen wird, welches, wo kein Forst Knechtben Waldes oder Forstes die hohe oder niedri- ist, dem Förster selbsien zu thun oblieget, wo-ge Jagd-Gerechrialeit rechtmäßig besitze. Und von oben unter dem Wort Förster ein weh-zu>» Zeichen, daß in solchem Haus anch ein, rers.

Hirsch gerechter Jäaer und Weieemann wob- i Forst - Meister, ist derjenige, so über einenne, werden auf denen Giebeln des Dachs, die grossen in viele Reviere abgetheilten Forst ge-Hirsch-Gehörne an geschlagen. Wo die Herr-; setzt ist, und über die ihm untergebene Ober-sch-ffcen weit von ihrer Residmtz Amts-Häu-^ Förster, Förster und Forst Knechte die Aufsichtser oder andere Schlösser haben, wird ein sol- j hat, damit sie ihre Schuldigkeit, ihrenJnstru-ches Forst-Haus noch eins so zierlich erbauet etionen gc»iä5, PsiichtmMg beobachten, undund übersäuict, auch darinnen obenherGemä- kein Unterschleiff unter denenselben, oder voncher gelassen/ woselbsten sie bisweilen über pudern keine Eingriffe in dieHoltz-und Wild-Nacht loairen können: Jedoch haben manche j »ret-Sachen dem herrschafftlichen Regali zumHerrschafften hierzu «n lustig gelegenen Oer-.Nachtheil vvrgenomnlen werde. Er selbstenlern absonderliche ^agd-Häustr sich daselbst zu i soll vollkommen Iagd-Forst-Hirsch- und Holst-diverriren, und zn den Birck-oder Auer-Hah-gerecht seyn, die HM -Märckte ausschreibennen Psaly Zeit, ingleichen auch bey derHirsch- und persönlich besuchen, über alle und iede Ge-Brunsst, Schwein-Hatz, Pürschen, oder an- ^hö'.Ze, Grenzen,Art des HvlkeS und Wildprettdern vorfallenden Geleaeuheiten, etliche Wo-^ein Reaister halten, waS jährlich gejagt, geschos-chen lang,ich aufzuhalten- Man s.in mit >ol-. sen, aesangen und in die herrschafftliche Küchechen,?orst Häuseri auch Gast Wirt>cl>asst,Ge- gelieff-rt, oder verkausst, oderauch andieBe-wis-uiid Zoll-Einnahmeu, und endlich auch dienten an Deputaten abgegeben wird aufzeich-Llcker Bau, Wiesen und Vieh-Auclit auf eMe neu, und sowohl über die vor verkaufftes HsltznnftlichcArt, wenigstens zum Beytrag iii de- und Wildpret, vor Mast, Wald-Miethen undnen Besoldungen der Forst-Bedienten ver- " "

binden-

Forst "Rnechr, Friß-Rnecht, ist ein Forst-Bedie'itsr, welcher unter dem Förster oderFsist Meiste? stehet, und von demselben zu Be»>>.,«)tu!i«> derer weitlSnffrigen Fvrft Revierege'->r nicht wird. Es soll derselbe denForst täa-ÜÄ und fleißig besuchen, undniemalen iemandanders, an seiner stat schichcn, und denselbenhernach mit holn belohnen, vielweniger einigesgrosses »der kleines Hvitz verkauf oder ze-

dergleichen in Empfana genommene Gelder,sowohl als eingebrachte Straffe» richtige Rech-nung führen, seinem Ober-Forstmeister, ode?wo keiner vorhanden, der Herrfchaffr von allem,was in Iagd-undForst-Sachen wichtiges paßi-ret, ohnverzüalicheNachrickt geben, und wor-über es nötyia, Verhaltunas-Befehl einhole»,und in Summa in allen und icden vvr'allen-den Sachen und Handlungen seiner HerrschafftNuken und Aufnehmen befördern, und allenEingriff Schaden und Nachtheil verhüten.Cc 4 ^rst-