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Die geschichtliehe Grundlage der Erzdiöcese Köln.
des Ahrgaus wollte dem Archidiacon von Bonn die Visi-tation seiner Pfarrkirchen nicht gestatten. Ebenso machteder Abt von Siegburg dem Probste von Bonn das Bestä-tigungsrecht des Dechanten des Auelgau's streitig und imMühlgau wurde sogar dem Archidiacon auf Betreiben des-Probstes von St. Severin die Abhaltung pfarramtlicherSendgerichte untersagt, es sei denn, dass man ihn dazugewünscht hätte.
Wenn es in der Erzdiöcese vier verschiedene Archi-diaconate gab, so ist das nicht so zu verstehen, als wäresie jemals in vier Bezirke dieser Art eingetheilt gewesen.Die Archidiaconate der Kölner Kirche sind nicht auf ad-ministrativem Wege entstanden; sie haben sich in ver-schiedener Weise aus örtlichen Umständen und örtlichenBedürfnissen entwickelt. Bestanden hier ausnahmsweisevier grösssere Archidiaconate, so fand sich durchgehendein jeder Diöcese nur ein einziges. Die Institution warbeeinflusst durch die Chrodogang'sche Regel, die gemässder Verfügung der Synode zu Aachen vom Jahre 816 auchbei dem Domstifte in Köln eingeführt wurde. Sie weistdem Praepositus die erste Stelle nach dem Bischof unddamit "auch die Archidiaconatstellung zu. Da aber seineWirksamkeit sich nur auf das Innere des Domstiftes be-schränkte, so musste früh oder spät an die Stelle desDomdechanten der Domprobst treten und den Einflussnach aixssen hin ausüben, dessen wir oben bereits gedachthaben. Anders lagen die Dinge in Bonn und Xanten.Dort waren einstens Chorbischöfe gewesen, die aber imelften Jahrhundert in dem Sinne unterdrückt waren, alssie keine bischöfliche Weihe mehr hatten. Ihre Sprengel,die sie von Alters her besessen hatten, wurden nunmehrArchidiaconalbezirke. Ihnen standen die Ueberlieferungender Vergangenheit zur Seite und so ist es erklärlich, dasssie eine Superiorität über die Kirchen ihres Bezirks bean-spruchen durften, die im Kölnschen desshalb Niemand be-anspruchen konnte, weil es dort niemals einen Landbischofgegeben hatte. Zum Archidiaconalsprengel von Xanten gehör-ten die Decanate von Xanten, Zyfflich, Duisburg, Stralenund Süchteln, während dem Bonner Probst die Decanateder Ahr, derEifel, des Zülpich-.und des Auelgaus unterstanden.Der h. Anno hatte 1063 das Decanat der Ahr demSt. Gereonsstift in Köln übertragen. Aus diesem Verhält-niss entwickelten sich für die Folge eine Reihe erbitterterStreitigkeiten.
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