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Die geschichtliche Grundlage der Erzdiöeese Köln.
IV. Das Land unter den Römern undFranken.
Das linke Rheinufer wurde von den Römern zu Galliengerechnet, obgleich es von den deutschen Völkern bewohntwar. Sie nannten es auch wohl Germania oder Germaniaciterior, zum Unterschiede von Germania magna, demDeutschland jenseits des Rheines. Das diesseitige Deutsch-land theilte Augustus in zwei Provinzen, in das obereund das untere. In der Folge wurde das erste Germaniaprima, das zweite Germania secunda genannt. Die Grenzezwischen beiden machte der Fluss Obringa, den man ge-wöhnlich für die Ahr hält. Die Hauptstadt von Germaniaprima war Moguntiacum (Mainz), von Germania secundaColonia Agrippinensium. In dieser letzten Provinz lag auchCivitas Tungrorum (Tongern), und Lugdunum Batavorum(Leiden). Der rheinische Theil der kölner Diöcese war alsoin Germania secunda gelegen. Diese Provinz wurde inbürgerlicher Hinsicht von einem Consularis verwaltet, derseinen Sitz in Köln hatte und unter dem Vicarius XVII.provinciarum stand. In militärischer Hinsicht war der Duxmilitaris Germaniae secundae (oder Agrippinensium) dasOberhaupt.*) Dies ist Alles, was wir von der Verfassungder Germania secunda Zuverlässiges wissen.
Neben den eben erwähnten Einrichtungen hatte dieProvinz ihre Militärpräfecturen und an geeigneten Ortenihre Criminalgerichte. Der Dux Moguntiacus hatte eilfMilitärpräfecturen unter sich: zu Salotonia, Tabernis, VicoJulio, Nemetis, Alta Ripa, Vangiono, Moguntiaco, Bingio,Bodobrico, Confluentibus und Antenaco. Ausserdem war
*) Der Index dignitatum imperii, herausgegeben von Andreas Alcia-tus in oper. ejusd. vol. III. pag. 502 nennt einen Dux Germaniae primaeund einen Dux Moguntiacus. Es scheint, dass für Dux Germaniae I.Dux Germaniae II. (secundae) gelesen werden muss; denn der DuxMoguntiacus kann kein anderer sein als der Dux Germaniae L, indemMoguntia die Hauptstadt von Germania prima war. Der Dux Ger-mania II. hiess also auch Dux Agrippinensis.
Der Index dignitatum kann nur verfasst sein, als die FrankenGermaniam II. schon erobert hatten, denn er bricht bei Andernachab, Beweis, dass das von da an nordwärts gelegene Land sich nichtmehr in den Händen der Kömer befand. (Siehe de Marca lib. V de Con-cord. cap. 31.)
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