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1 (1892) Die Erzdiöcese Köln im Mittelalter
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Die geschichtliche Grundlage der Erzdiöcese Köln.

diaconen zu heben, denn in einem Brief Isidors an seinenFreund Leutfried bezeichnet er als die Obliegenheit desArchidiacons an der Cathedrale von Sevilla die Sorge umdie Landpfarreien:Sollicitudo paroeciarum et ordinatioad ejus pertinent curiam . . . ipse inquirit paroecias . . .paroeciarum gesta item refert Episcopus." Auf diese Stellegestützt, würde es bald allgemeiner Glaube, dass der Bi-schof neben sich einen höheren Geistlichen haben müsse,der mit ihm die Kirchenvisitationen und die Beaufsichtigungder Pfarrgeistlichkeit kraft seines Amtes zu theilen habe.Mit diesem allgemeinen Glauben war für die Stellung desArchidiaconus die rechtliche Grundlage geschaffen. DerDomprobst, dem in erster Reihe die geschäftliche Leitungder Diöcese, die Strafgewalt über die Geistlichen, die Ver-tretung des Sprengeis nach aussen hin zustand, wurde somitals die Persönlichkeit angesehen, die kraft ihrer amtlichenStellung ohne jeden Auftrag von Seiten des Bischofs zuder Stelle eines Archidiacons berufen sei. So kam es,dass der Domdechant, der Erzpriester der Diöcese, welcherin Abwesenheit des Bischofs das kirchliche Haupt desCapitels war, nicht das Ansehen hatte, das der einfluss-reiche Domprobst durch seine Archidiaconatgewalt genoss.Von Gallien aus hatte sich die Bedeutung des Archidia-conats zunächst nach Trier und von dort nach Köln ver-breitet. Es ist offenbar, dass die Stellung des Archidiaconserst Vor und nach so werden konnte, wie wir sie dargelegthaben, denn das Kölner Provincialconcil von 873 wusstevon ihnen noch nichts. Ebenso wenig geschieht ihrer Er-wähnung auf der Synode von Aachen im Jahre 887. Selbstals 964 die Abtei von St. Pantaleon gegründet wurde, istin der Stiftungsurkunde noch keine Rede von der Exemp-tion oder einer archidiaconalen Jurisdiction. Als in Lüttichein kirchlicher Würdenträger sich den Titel eines Archi-diacons beigelegt hatte, schrieb der damalige DomdechantWazo, der 1042 den bischöflichen Stuhl bestieg, voll Un-willen: chorepiscopos et Archidiaconos removit ecclesia,unda his caret in praesens Metropolis colonia et tota pro-vincia. Damit ist der Beweis geliefert, dass bis zu jenerZeit in der Erzdiöcese keine Archidiacone gewesen" waren,denn der Ausdruck Archidiaconos removit kann sich nichtauf kirchliche Würdenträger beziehen, deren früheres Da-sein durch kein geschichtliches Document erwiesen ist;Wazo will nur sagen, dass die Institution in der Erzdiöcese

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