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Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
Seite
CLXXX
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RechtsOrdnung.clxxxments derhalben vorbracht / vnd darauff zu vollnführung der sachen einladung gegen euch zu erkennen gebetten / die ihme auch also erkandt ist /Hierumb heischen vnd forderen wir euch auff N. tag vor vns / gegen er-melten eweren widertheil in Recht zu erscheinen/ zu sehen vnd zu hören/in berürter Appellation, auch voriger instants, Vetheils nichtigkeit / deßgleichen vorgenommener newerung / sampt der principal hauptsachen /wie sich eigt vnd gebürt / von termin zu termin, biß zu Vnserm Endtur-theil zu procediren vnd fortzufahren. Dann ihr thut das oder nicht /wird nicht desto weniger auff ewers gegentheils anbringen wider euchergehen nach Ordnung deß Gerichts was Recht ist. Dieweil auch inhangender Appellationsachen nichts soll attentirt oder innouirt werden /So gebieten wir euch / daß ihr / dieweil diese sach vor vns vngeeusserthangt / still stehet / vnd zu nachtheil dieser Appellation sachen vnnd Par-theyen nichts handlet oder vornehmet / einiger gestalt / Dann wo ihrdarüber etwas handlen/oder euch vngehorsamb erzeigen würden/ dasalles werden wir widerruffen vnd abthun / vnd dasselbig in seinen vori-gen standt stellen / auch auff eweren vngehorsamb gegen euch / wie sichdas nach seiner Ordnung gebürt / procedieren. Datum &c.Compulsorial oder Zwangsbrieff / die GerichtlicheActa dem Appellanten folgen zu lassen / mit ange-hengter inhibition vnd Peen.Ir N. Entpieten euch Ehrsamen Schultheiß / oderORichter vnd Scheffen zu N. vnsern Gruß / vnd thuneuch hiemit zu wissen / Nachdem der Ersam N. voneinem Vrtheil wider jhnen/ vnd vor den Erbaren N.gesprochen vnd ergangen / an vnd vor Vns hat appel-lirt vnd sich beruffen / inhalt eines offenen Appellation instruments der-halben vorbracht / vnd darauff zu vollenführung der sachen ein Ladunggegen gemelten N. außbracht / auch darneben zu außbringung der Actenvmb Compulsorial vnd Zwanckbrieff wider euch zuerkennen vnd außge-hen zulassen gebetten / die ihme dann also erkandt seyn / Hierumb so hei-schen vnd erforderen wir euch von Gerichts vnd Rechtswegen / hiemitgepietende / bey vermeidung einer Peen von N. gülden / halb vnsermgnädigen Fürsten vnd Herrn Hertzogen / rc. vnd die andere helffte demAppellanten vnableßlich zubezahlen / daß jhr binnen N. tag nach verkün-digung diß brieffs negstfolgenden / alle vnnd jede Acta vnnd Gerichts-handlungen zwischen bemelten Partheyen vor euch als Richtern ersterinstan-