Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

ODas ander Register / welchesdie Materien oder sachen darvon in dieser Ord-nung tractirt, begreifft.BlatBlatgen ihrer pflegkinder geben form 167.181ABberuffen von dem ordentlichen Ge-Actor, wie von den Vormündern zuricht in was fällen zuzulassen.vertrettung ihrer Pflegkinder zu verord-Abgütung oder pactum de non suc-nen / vnd Eidt desselben.cedendo, vel renunciatio haeredita-Agnoscirung oder erkantnuß der ein-tis paternae, im Fürstenthumb Gülich78. 79brachten Brieff / Siegeln / Instrumen-vnd Berg gebräuchlich.ten, Handschrifften vnd anders.sonderlich vnter denen von der Ritter-Alimentation oder begehrung Leibeschafft.nahrung kan auch zeit deß Arns oder 10ist beständig wann Töchter außgestewrtferijs gefordert werden78.seyn.Anherr oder Anfraw so die kein leibli-ob schon der verzig mit Eidt nit bekräff-che eheliche Ringer / sonder in der rechtentigt. 79. noch außgang erfolgt.absteigender Linien andere Erben in glei-Abgegüte Töchter haben zur Elterli-chen graden verlassen / sollen die alle mitchen verlassenschafft keinen zugang / obeinander erben.sie schon ihr Heyratsgut wider einbrin-Anlaß / Arbitrium, Arbitramentum. 81gen wollen.werden aber von brüderlicher verlassen-Anlaß auff peen gestelt / wie es damitzu halten.schafft / so der ohne Erben abgehet nichtAnlaß verbindt die Erben nit / sofernaußgeschlossener darauff nit mit gestalt.wie auch von den seidt vnd beyfällen. 79Anlaß vnd Verträge / so nächtlicherAbscheidtsbrieff oder Apostolen nachweil in Trunckenschafft vnd vnordentli-gethaner Appellation von Richterncher weiß / auch mit vorsetzlichem vber-vnd Scheffen zu begehren.entzigem Betrug auffgericht / sollen nich-Abschrift oder Copey der einbrachtentig vnd von vnwerden seyn.Brieff oder Clausulen niemandt zu wei-Antwort deß Beklagten in was zeitgern.die folgen soll.Abtreiben der Pächter vor vmbgangAnwaldtschafft welchen nit könne be-der bedingter zeit in was fällen geschehenfohlen werden.möge.Anwälde auß was Vrsachen mögenAction an welchem Gericht anzustel-recusirt werden.len / such in gebürlicher Richter.Apostoli Reuerentiales wie die zuAction oder forderung da die gütergeben.vnter vielen Gerichtern gelegen / an wel-Appellanten so mutwillig appellie-chem orth vorzunehmen.ren zu straffen. 55. 130. 139Acta so dem Appellanten geweigertAppellation von Endt vnd Beyur-oder verzogen/ dem Oberrichter solchetheilen / wie vnd wann die schrifftlich o-anzuzeigen.der mündtlich geschehen soll.Acta voriger instantz in was zeitAppellation von execution außge-außzubringen.sprochener vrtheil wann die statt hab. 26Acta wie zu fertigenmag in sachen Renthen / Pension vnndActorij, so die Vormünder von we-gefälle