.
RechtsOrdnung.clxvjBefehlen demnach allen Vnsern Rähten vnd Hoffgerichts Commissa.rien, auch Amptleuthen / Vögten / Schultheisen / Scheffen vnd Ge-richtspersonen / diesem Vnserem Edict in allen fellen so sich hernegstnach publication vnd verkündung dessen zutragen möchten / sich gemeeßzuerzeigen / was solches außführt zu vollnziehen / vnd wider den inhaltdessen keine imbibition zu erkennen / sonder do dieselbe auß vngewißheitoder vergessenheit erkendt / alßbald zu widerruffen. Versehen Wir Vnsalso. Geben zu Düsseldorff vnder Vnserm hierunden getruckten SecretSiegel am xxvj. Martij / in den Jahren Vnsers Herrn M. D. xcvj.Allerhandt formen so beyden Gerichtlichen Proces gemein-lich vorfallenGemein Gewaldt.Oh N. beken offentlich / rc. Als sich von wegen N. Güter ꝛc.ein Rechtfertigung zwischen mir als Ankläger an einem /gegen vnnd wider N. beklagten andertheils / an dem Ge-richt N. erhalten thuet / vnd dann ich meiner anderer obli-genden geschefft halber/ der in eigener person nit abwartenkan / daß ich demnach N. gantze volmacht vnd gewalt gegeben hab / vndthun solches aller bester bestendigster form vnd maß / wie das geschehensoll/ kan oder mag/ an meine stat zuerscheinen/ N. beklagten Rechtlichvorzunehmen / zubeklagen / rede oder widerrede zuthun / zu antworten /alle vnd jede inrede vnd brieffliche vrkundt / Zeugen vnd allerley bewei-sung vorzubringen / vnd gegen die einbrachte zu excipijren, Auch andereRechtliche beschirmung / hülff vnd notturfft / mündtlich oder schrifftlichvorzuwenden / den Krieg Rechtens zu befestigen / einen jeden zimblichenEydt / vnd sonderlich für geferdt / genent Iuramentum calumniae, in meinSeel zu schweren / alle wesentliche termin zu halten / in sachen zubeschlies-sen / Bey vnd Endurtheil hören / kosten vnd schaden zuverrichten begeh-ren / vnd darbey Eyd in meine Seel zu schweren / behalten / einzunemen /derhalben vnd vmb die gantze sach / wann noth / zu quitieren, von Beyvnd Endurtheil zu appelieren, Apostel vnnd Vrtheilbrieff / oder andereglaub-