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Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
Seite
CLXXVIII
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RechtsOrdnung.clxxviijohne schmach vnd mit vorbehaltung gebürlicher reuerentz der Richter)außgesprochen vnd erkandt / Daß rc.Hic addatur sententiae tenor-Arumb vnnd dieweil nun N. auß vielen rechtmessigengründen vnd vrsachen zum theil hieroben angeregt / vndzu seiner zeit ferners im Rechten zu deducieren vnd auß-zuführen/ sich deß vielbestimpten nichtigen/ oder je vn-6billigen Vrtheils/ zum höchsten vnd vnwiderbringlicherweiß an seinem guten Rechten beschwerdt vnd vernachtheilt befinde / vdardurch noch weiters beschwert vnd verunrecht zu werden besorgt/ vrvon tag deß außgesprochenen vorbemeltes Vrtheils in gebürlicher zeit-vnd vor den zehen tagen / von ehegedachtem Vrtheil appellirt vnd prouo-cirt, So erscheint er auch also vor euch Notarien vnd Gezeugen herzuinsonderheit erfordert vnd gebetten / appellirt vnd berufft sich demnach(salua nullitate) von demselben vnrechtmessigen Vrtheil / vnd verdammung kösten vnd schaden / vnd noch weiters darauß besorgten beschwei-den / in der besten form der Rechten / an vnd vor den Allerdurchleuchtigsten großmechtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn N. Römischen Keyser /zu aller zeit mehrer deß Reichs/ rc. vnsern Allergnädigsten Herrn/ vndihrer Keyserl. May. vnd deß Heil. Reichs hochlöblich Cammergericht(oder N.) vnd wohin das sonst von Rechts vnd Ordnung / billigkeit vndgewonheit wegen geschehen soll vnd mag.Nota. Wann vor Gericht appellirt, muß daswort / Testimoniales, außbleiben.Rforderen / bitten vnd begehren hierumb von euch No-tarien, vnd wer deß zu thun verpflicht vnd mechtig / zumersten / andern vnd drittenmahl / fleissig / fleißiger vnd al-lerfleissigst / mit dieser meiner Appellation Apostolos testismoniales, oder kundtschafftbrieff / vnd ein oder mehr offe-ne instrument in der bester form zugeben. Ich vnderwerff mich auch vndalle die meine / mit leib / haab vnd gütern / vort dieser gantzer sachen hie-mit in friede/ schutz/ schirm vnd gewalt Hochermeltem Vnserm Aller-gnädigsten Herrn Röm. Keys. May. mit angehenckter zierlicher vnd of-fentlicher protestation, dieser meiner Appellation zu aller nothdurff vnndgebür nachzukommen / Vorbehaltlich diese zu mindern / zu mehren /bessern / vnd alles das zuthun / so Recht vnd gewonheit ist. Vber mel-ches alles ich begehre von euch offenbaren Notario ein oder mehr Instrucmenten