Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
Seite
CLXXVII
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RechtsOrdnung.clxxvjvnd vermeintem Beyvrtheil mit dieser schrifft / vor vnd an N. vnd einenjeden bequemlichen Richter / dahin solche nichtigkeit vnd appellation vonRechts wegen zuthun seyn soll / fleissig / fleissiger vnd allerfleissigst / zumersten / anderen vnd dritten / begehrent Apostel vnd Scheidsbrieff / vndvrkundt der ergangen handlungen zugeben / vnd protestirt, daß er dieseappellation corrigieren, mehren / minderen / oder ein ander einlegen / vnddie appellation vollenziehen möge / vnderwirfft sich vnd die ihme anhan-gen in deß vorgenanten N. vnnd eines jeden bequemlichen Richtersschirm/ Alles wie gewonheit vnd Recht ist/ rc.Appellation von Endturtheilen.Jese form kan man mutatis mutandis, nach anzeig vorge-Esetzter form vngeferlich stellen / oder aber in massen wiefolget / darvon der Eingang so auff die Person deß Nota-rien gestelt seyn soll / so gar gemein vnd bräuchlich ist / daßer keiner berichtung nothdürfftig.Nachdem vnter vielen trefflichen gutthaten / hülffen vnd mitteln / sozu erhaltung eines beständigen vnd rechtmässigen wesens aller dinge-auch zu abtreibung vnbillicher beschwerden vnd gewalts / hin vnd wi-der in Päpstlichen vnnd Keyserlichen Rechten versehen die appellationvnd beruffung (dardurch wir vns gegen die vnbilligkeit / beschwerdenvnd schädlichen nachtheil so zu zeiten vnschuldiglich vnnd wider Rechtvns begegnen vnd zugefügt werden / auffhalten mögen) nit ohne gros-se vrsach / sondern als ein fürtreffentlicher vnnd hochnothwendigerTrost / in allen Geistlichen vnd Weltlichen / der Natur vnd beschriebe.nen Rechten heylsamblich vnd wolherbracht / bestättigt vnd zugelassen /allen den jenigen so wider Recht vnd billigkeit / durch vnrechtmässige er-kandtnuß eines Richters beschwert / rc.Vnd dann offentlich war / in den Gerichtsacten vnd handlung sozwischen N. Appellanten, vor N. erwiesen / daß ꝛc.Hic narrentur breuiter causae merita-Ines solches aber alles vnerwogen/ vnd ohne das/ was zuBewehrung vnd Erweisung N. Rechtens einbracht /solches nothdurfftiglich ersehen/ vnd wie billich zu gemüthgeführt / haben N. ein gantz vnformblich / vnbillich / auchgemeinen beschriebenen Rechten zugegen vrtheil (wann esanders ein Vrtheil genent werden soll) vor N. vermeintlich (alles dochohneQ