chRechtsOrdnungIr N. N. vnd N. Thun kundt / Als sich jrungen vnd③gebrechen von wegen N. forderung / zwischen N.Klägern eins / vnd N. beklagten andertheils / erhal-Qten / welche durch beyde Partheyen an vns veranlastvnd compromittirt, vermög eines sonderlichen derwe-gen auffgerichten Compromiß vnd anlaß wie von wort zu wort hernachfolgt.Wir N. Kläger eins / rc. Demnach bekennen wir N. N. vnd N. ob-gemelt / daß wir zwischen vorgerürten streitigen Partheyen / nach al-lem vorbrachten bericht / vnd fleissiger erwegung desselbigen / in bestimp-ten gebrechen / vnserm besten vernunfft vnd verstandt nach / folgendenspruch vnd erklärung gethan vnd erkandt haben / Nemblich / rc.Form eines Vidimus.N dem namen Gottes Amen. Kundt vnd zuwissen sey je-dermenniglich / den diß vnser offen Vidimus, Transsumpt vndExemplar vorkompt / Daß ons heut dato N. einen Brieff2von N. gegeben/ auff Pergamen geschrieben/ vnd mit sei-nem in Pergamenen Presselen anhangendem / vnd in N.(grünem / gelen oder rothen) wachs getrucktem Siegel / besiegelt / vber-antworten vnd zustellen lassen / der von worten zu worten laut wie her-nach folgt.Ich etc. Inseratur totus tenor. Vnd hat darauff bey vns fleissig thunansuchen / Dieweil ihme solches Brieffs anderer örther nothdurfftig.vnd gefährlich were / auch vielleicht dem Brieffe schädlich seyn möchte /den dahin führen zulassen / Daß wir darumb denselben vidimiren vndtranssumiren, vnd jme davon ein offentlich glaubwürdig Vidimus, Exem-plar vnd Transsumpt, dem in vnd ausserhalb Rechtens glauben zugebensey / machen vnd mittheilen lassen wolten / Derhalben wir zu forderungder warheit vnd seinen sachen vnd obligen zu gut / den vorinserirten Ori-ginalbrieff an vnd vor vns genommen/ mit allem fleiß besichtiget/ gele-sen / vnd gegen diesem vnserm Vidimus vnd Transsumpt seines Innhaltsfleissiglich auscultieren, vnd widerumb lesen haben lassen. Vnd so wirdann denselben brieff von worten zu worten obengeschribenes inhalts /gleiches vnd eindrächtigen lauts/ auch an Siegel so durch glaub-würdige gezeugen für rechtfertig recognoscirt vnd erkandt worden / vndsonst an dem Pergamen / schrifften vnd worten vnversehrt / vngeradirt.vngedeliert, vnd sonsten ohn allen argwohn gantz gerecht befunden / Sohaben
Druckschrift
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
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