1590
RechtsOrdnung.Gülich / S. L. Erben vn derselben Erbens Erben / nachkommen / Fürsten-thumb vnd Lande / auch derselben Vnterthanen / zugehörigen vnd ver-wanten / von Vnsert vnd deß Reichs wegen / vnd in Vserm namen / beyobgemelten freyheiten gegen menniglich / so offt sie in krafft diß Vnserebrieffs / oder glaubwürdiger abschrifft davon / ersucht werden / getrewlichhandhaben / vnd vor allen vergwaltigungen / so dawider vorgenommenwerden möchten / getrewlich verhüten / Vnd dann fürters allen Chur-fürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen Prelaten / Grauen / Freyen /Herrn / Rittern / Knechten / Landhauptleuten / Landmarschalcken / Land-vögten / Hauptleuten / Vitzdomben / Vögten / Pflegeren / Verweseren /Amptleuten / Schultheissen / Bürgermeistern / Richtern / Räthē / Deßgleichen allen Hoffrichtern / Freygraue / Stulherrn / Freyscheffen / Zent /Westphalisch / Land vnd andern Richtern vnd Vrtheilsprechern / Bür-gern / Gemeinden / vnnd sonst allen andern Vnsern vnd deß H. Reichs /auch Vnserer Königreich / Erblichen Fürstenthumb vnd Lande / vnter-thanen v getrewen / was würden / stands oder wesens die seyen / ernstlich vnd festiglich mit diesem brieff / rn wollen / daß sie den genanten Vn-sern Oheim vnd Schwagern von Gülich / S. L. Erben / Nachkommen /Fürstenthumb / Land / Leut vnd vnterthanen / bey solchim Vnsern gege-beuen freyheiten vnverhindert / vnd ohn irrung bleiben / dern aller vnd je-der insonderheit gebrauchen / vnd vnverhindert geruhig geniessen lassen /hiewider nit tringen / anfechten / vergwaltigen / bekümmern oder beschwe-ren / noch das jemands andern zuthun gestatten / in keine weiß / als liebeinem jeden sey Vnser vnd deß Reichs schwere vngnad vnd straff / vnddarzu ein peen / benentlich sechtzig Marck lotigs golds / zuvermeiden / dieein jeder / so er freuentlich hiewider thete / Vas halb in Vnser vnnd des-Reichs Cammer / vnd den andern halben theil Vnserm lieben Oheim /Schwager vnd Fürsten / dem Hertzogen zu Gülich / S. L. Erben / v derselben Erbens Erben vnd nachkommen / vnnachläßlich zubezahlen / ver-fallen seyn soll / mit vrkunt diß brieffs / besigelt mit Vnsern Keys. anhan-genden instegel. Geben auff Vnserm Kön. Schloß zu Prag / den 7. Tagdeß Monats Iunij / nach Christi vnsers lieben Herrn vnd Seligmachersgeburt / fünffzehenhundert vnd im achtzigsten / Vnserer Reiche deß Rö-mischen im fünfften / deß Hungarischen im achten / vnd deß Böheimi-schen auch im fünfften Jahrn.RudolVice ac nomine Reuerendiß. Domini, D. Danielis Archiepiscopi, Arichicancellarij & Electoris Moguntini. Vt. S. Vieheuser. D. Ad manda.A. Erstenberger St.tum Sacrae Caesareae Majestatis propriumDamit