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Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
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CLIX
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RechtsOrdnungclixnoch ohne Recht / von einiger Obrigkeit darauß genommen werdensollen / Jedoch / wo nach verscheinung obbestimpter Jahr vnd Tagzeit /jemand gegen solchen Todtschlägern Rechtens begehren würde / sollenbemelter Hertzog zu Gülich / S. L. Erben vnd Nachkommen / wie obste-het / entweder selbst vnverzüglich / was sich dem Rechten nach gebührt /ergehen vnd widerfahren / oder sie der Obrigkeit / darunter solche Ent-leibung begangen / auff derselben begehren / zu Recht folgen zulassen.schuldig seyn / Es solle auch dem genanten Hertzogen zu Gülich / S. L.Erben / vnd derselben Erbens Erben / vnd den ihren / solche enthaltungvnd gemeinschafft / auch wann dieselbe Todtschläger auß denselben ih-ren Fürstenthumben / Landen / Vesten / Schlössern / Stätten / Flecken /Dörffern / Obrigkeiten / Gebieten vnd Freyheiten entkommen / keinenschaden bringen noch gebähren / in keine weise. Damit aber vielgedach-ter Hertzog zu Gülich / S. L. Erben / Erbens Erben vnd Nochkommen /auch derselben Fürstenthumb vnd Lande zugehörige Landsessen / Lehenleute / derselben diener / vnterthanen / zugehörige / Leibeygene vnd hinder-sessen / auch jre Weib / Kinder / Gesind / Leut / Kirchen / Closter / Hospital /Bürger vnd Inwohner / bey solchen vnsern gegebnen Freyheiten vmb soviel desto friedlicher vn sicherer bleiben / derselben geruhlich gebrauchenvnd geniessen mögen / Als haben Wir jhnen die Ehrwürdigen VnsernFürsten / Rath vnd lieben andächtigen / auch Wolgebornen / Edlen / Er-samen Gelehrten Vnsere vnd deß Reichs lieben getrewen N. Cammer-richter vn Beysitzer Vnsers Keys. Cammergerichts im H. Reich / gegen-wärtige vnd zukünfftige / zu Executoren, Conseruatoren, beschirmern vndHandhabern aller vnd jeder obeinverleibter Vnserer Keys. Freyheiten /verordnet / gesetzt vnd gegeben / Ordnen vnd geben ihnen die obberütterExecutoren, Conseruatoren vnd handhabere alles von Röm Keyſ. machtvollkommenheit wissentlich / in krafft diß brieffs / vnd meynen / setzen vndwollen / daß offtgedachter Vnser lieber Oheim / Schwager vnd Fürst /der Hertzog zu Gülich/ S. L. Erben vnd Nachkommen / auch Fürstenthumben vnd Lande ob eingefürte / vnterschiedliche Freyheiten haben / v.ben / gebrauchen vnd geniessen sollen vnd mögen / von Vns / Vnsern nach-kommen / vnd sonst allermenniglich vnverhindert / Doch Vns / vnd demH. Reich an Vnser Obrigkeit / vnd sonst menniglich an seinem Rechtenvnd gerechtigkeiten vnvergriffen vnd vnschädlich / rc. Vnd gebieten dar-auff gedachten jetzigen vnd allen künfftigen Cammerrichtern / vnd Bey-sitzern / Vnsers Keys. Cammergerichts im H. Reich / daß sie / als verord-nete Executores, Conseruatores, vnd Handhaber dieser Vnser gegebenerFreyheiten / in krafft dieses Vnsers befelchs / obgemeldten Hertzogen zu

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