clvRechtsOrdnung.jetzo vnruhiger Welt bey Ruhe vnd gutem wesen / fürnemblich aber beyeinheimischen ordentlichen Rechten vnd Gerichten zuerhalten. WannVns nun der Hochgeborne Wilhelm / Hertzog zu Gülich / Cleue vnndBerg/Vnser lieber Oheim/ Schwager vnd Fürst vnterthäniglich vor-gebracht / wie daß ein zeither etliche vnruhige Leuth / auß freuelem mut-willen / vnd keiner nothwendigkeit sich vnterstünden / S. L. vnnd deroFürstenthumben vnd Landen zugehörige Landfassen / Lehenleuthe / der-selben Diener / Vnterthanen / Leibeygene vnd hindersessen Mans vndWeibspersonen/ zum offtermal/ auch gar vmb geringschätziger Schul-den / Vrsach vnnd handlung willen / die deß auffgewendten vnkosten-zum dritten oder vierten theil nicht werth weren/ vnangesehen daß sieeinem jeden vmb sein spruch vnd forderung / ordentliches Rechtens nitzuwider/ oder vorgewesen/ mit vermeynten vngebührlichen Processen.frembder außländischer vnordentlichen Gerichten / fürsetzlicher weisezu molestieren vnnd zu beschweren / insonderheit die arme Vnterthanenvmbzutreiben / vnnd dieselben / sampt gedachtem Hertzogen zu Gülich.als ihr ordentliche Herrschafft vnd Obrigkeit in vergeblichen kosten vndschaden zu führen/ Welches auch etlich S. L. arme Vnterthanen mitihren Weib vnd Kindern / an reichung ihrer Schulden / Renthen / Zin-sen / Gülden / vnd Erbawung der ihnen verliehenen / oder auch eygen-thumblichen Gütern / zum höchsten verhinderte / vnd dadurch in merck-lichen nachtheil vnd verderben / auch letztlichen wegen solcher langwiri-gen vnd weitläufftigen Rechtfertigungen/ von Hauß vnd Hoff/ vnndgar an den Bettelstab erwachsen / Mit vnterthänigem anruffen vndbitten / S. L. hierinn mit Vnser Keyserlichen Hülff/ fürsehung vnd be-freyung gnädiglich zuerscheinen / vnd dieselben in dergleichen vnzimbli-chen beschwerden/ auch ihre Vnterthanen von fernerem verderblichenabfall zuverhüten / Das Wir demnach gnädiglich angesehen / ernentesVnsers lieben Ohm Schwager vnnd Fürstens deß Hertzogen zu Gü-lich zimblich bitte / auch die obgemeldten ansehenlichen / stattlichen / er-sprießlichen / getrewen / angenehmen vnd willigen Dienst / so S. L. Vor-eltern / vnd S. L. selbst / Weilandt Vnsern Vorfahrn am Reich Römischen Keysern vnd Königen / Hochmilder Gottseliger Gedächtnuß / inmanigfältige wege / mit darstreckung ihrer Leib / Landt / Leuth / Haab /Güter vnd vermögens/ vnterthänig erzeigt vnd bewiesen haben/ S. L.noch täglichs / vnd ohne vnterlaß thut / vnd hinfüro Vns / vnd dem Hei-ligen Reich nit weniger zuthun sich gehorsamlich erbeut / auch wol thunmag vnd soll / vnd darumb mit wolbedachtem muth / gutem Rath vndrechterO
Druckschrift
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
Seite
CLV
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten