cluiRechtsOrdnung.tario in Vnsere höchste vngnad vnd straff gefallen / sonder auch alsolcheInstrumenten allerding von vnwerden vnd vnkräfftig seyn vnd gehaltenwerden / Damit dann auch hierinn anders nit / als das gemeine bestegesucht werde / haben Wir gedachten Vnsern Räthen / bey ihren Eydenvnd Pflichten / damit sie Vns verwant / alsolch Examen mit hinden an-setzung aller affection erbarlich vnd auffrichtig / ohne einige entgeltnußfürzunehmen / aufferlegt vnd befohlen / Deßgleichen gebieten Wir euchallen Vnsern Amptleuthen / Vögten / Schultheissen / Richteren / Bür-germeistern / vnd andern Vnsern Dienern vnnd Befelchhabern obge-melt / sampt vnd sonder bey ewern pflichten vnd Eyden / damit ihr Vnsverwandt / auch Vnserer schwerer straff / daß ihr nach vmbgang be-stimpter zeit keinem in Vnsern euch anbefolenen Aemptern vnd Gebieten / sein angemaßt Notariat Ampt / ohne vorgangene Examinatien vnddarauff erfolgte approbation wie vorgerürt / entweder deß Keys. Cham-mergerichts oder Vnserer verordneten Räthe (davon ihr von ihme re-spectiue glaubwirdigen schein gedachtes Chammergerichts oder vnterVnserm Secretfiegel / vnd Vnsers darzu verordneten Secretarien handzu fordern) in dem allergeringsten zugebrauchen nit gestattet oder zulas-set / Sonder da jemand dargegen zu handlen vnterstünde / denselben ge-fäncklich einziehet / vnd Vns die gelegenheit sampt den Partheyen / Vn-serer Vnterthanen / Schutz vnd Schirmsverwandten vmbständtlichzuerkennen gebet / fernern Befelchs derwegen zugewarten / Welchesalles Wir also von euch obgerürt gehabt vnd gethan haben wollen. Ge-ben zu Düsseldorff vnter Vnserm herunter getruckten Secretfiegel / am4. Iunij Anno etc. lxxxi.Edict mit inserirtem Keys. Priuilegiode non arreſtando nec euocando.On Gottes Gnaden / Wir Wilhelm Hertzog zu Gülich /Cleue vnd Berg / Graue zu der Marck vnd Rauenß.berg / Herr zu Rauenstein / rc. Thun kundt vnd fügen al-Ilen vnd jeden Vnsern Amptleuthen / Vögten / Richtern /OSchultheissen / Befelchhabern / Bürgermeistern / Ge-schwornen / Haupt vnnd Vndergerichter / auch allen anderen Geistli-chen vnd Weltlichen / was Wesens / Würden oder Standts die seynd /so diß Vnser Edict sehen / lesen oder hören werden / hiemit zuwissen /Nachdem Vns hiebevor von Vnsern Vnterthanen vnnd andern Angehörigen fast allerhandt Klagten / als solten etliche zänckische / vn-ruhigeinO
Druckschrift
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
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CLIII
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