RechtsOrdnung.cxxxviijEdict antreffend die Appellationes von den Haupt-gerichtern dg die Hauptsach fünff vnd zwantzig Goldgulden nitwerth / vnd die sonst freuelhafftig vorge-nommen.On Gottes Gnaden / Wir Wilhelm Hertzog zu Gü-lich / Cleue vnnd Berg / Graue zu der Marck vnnd Ra-uenßberg / Herr zu Rauenstein / rc. Thun allen Vn-seren Vögten / Schultheissen / Richteren / Dingern /③Gogreuen / Gerichtschreiberen / vnd andern Gerichts-personen / beyder Vnser Fürstenthumben Gülich vnd Berg / Deßglei-chen Vnser Graffschafft Rauenßberg / Auch allen vnd jeden so darin-nen rechthängig / hiemit zu wissen. Als Wir hiebevor von den Vrthei-len / so an Vnsern Hauptgerichtern außgesprochen / da die Hauptsachnit fuͤnff vnd zwantzig Goldgülden werth / an Vns zu appelliren, durchein gemein Edict offentlich verbieten lassen / rc. Vnnd aber ein zeitherim Werck gespürt / daß dem vnangesehen nicht allein viel appellationesvnter solcher Summen / sondern auch zum offtermahl ohne einige er-hebliche fug vnnd Vrsach / gantz freuelhafftig vnnd nur zu muthwil-liger vmbtreibung der Widertheilen / bey Vnser Cantzley introducirtvnd eingeführt / Dadurch dann sowol die Partheyen auff groß vergeb-liche kosten getrieben / als auch Vnsere Räthe mit vielfältiger vnnöthi-ger Mühe vnnd Arbeit (dessen man sonst wol geübrigt seyn köndte) be-schweret werden / So ist demnach Vnser meynung vnd Befelch / Waünach publicierung dieses Vnsers Edicts jemand von Vrtheilen / so durcheuch außgesprochen / an Vns oder Vnsere Cantzley appellieren würde /daß ihr demselbigen keine acta, ehe vnnd zuvor er gnugsame oder sonstgebührende Caution gestelt / da folgents Vnsere Räthe vermercken kön-ten / daß die streitige Hauptsach nicht fünff vnnd zwentzig Goldgüldenwerth / daß er Vns alsdann / in fünff Goldgülden / oder aber / so diesel-bige sich vber solche summa ertrüge / Jedoch die vorgenommene appella-tion freuelhafftig vnd muthwillig befunden / in fünff vnd zwentzig Gold.gülden Bruchten vnd abtracht gefallen seyn soll / versiegelt / folgen las-set / Damit also das vnzulässig muthwillig appellieren, wie billich / abge-schafft / vnd einem jeden zu seinem Rechten fürderlich verholffen werdenmöge. Vrkundt Vnsers hierunden getruckten Secret Siegels / Gebenzu Cleue am letzten Marty Anno tausend fünffhundert ein vnd siebentzig.Ein
Druckschrift
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
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CXXXVIII
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