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Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
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Seite
CXXXIV
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RechtsOrdnung.cxxxivdaß darab Ihre F. G kein gnädigs gefallen tragen können. Welcheswir euch also nicht verhalten wolten. Geschrieben zu Düsseldorff am 14.Julij / Anno etc. 66.Hochernantes vnsers gnädigsten Fürsten vndHerrn / Hertzogen / rc. Rähte.Edict das Priuilegium der Appellation da dieHauptsach vber sechshundert goltgülden nit werth /auch in ludicijs possessorijs belangend.On Gottes gnaden Wir Wilhelm Hertzog zu Gülich /Cleue vnd Berg / Graue zu der Marck vnd Rauenß.berg / Herr zu Rauenstein / rc. Thun allen VnsernAmbtleuthen / Vögten / Richteren / Schultheissen /Scheffen / Geschworen / Burgermeistern / Haupt vndVndergerichtern / Auch allen vnd jeden Vnsern Geistlichen vnd weltli-chen Vnderthanen / angehörigen vnd verwandten Vnserer Fürsten-thumben vnd Lande / Gülich / Berg vnd Rauenßberg / weß stands o-der wesens die seynd / vnnd sonst männiglichen zu wissen / Als Wir indem vergangenen Jahr xlvj. von Weiland Keyser Carlen dem fünfftenHochlöblichster Gedächtnuß ein Priuilegium erlangt / daß von keinemBey oder Endurtheil / erkandtnuß oder decret, so durch Vns oder Vn-fere Räthe außgesprochen vnd eröffnet / da die Hauptsach nit vber vierhundert Gulden Reinisch werth / appellirt; sondern dieselbige Vrtheil /erkandtnussen vnd decret gantz kräfftig vnd mächtig seyn / steet bleiben /vnnd vollenstreckt werden sollen / rc. Ferner inhalts desselben Priuilegwelches Wir auch der zeit publicieren lassen / Daß die jetzige KeyserlicheMayestät Vnser Allergnädigster Herr auff jüngst gehaltenem Reichs-tag zu Augspurg / am neun vnd zwantzigsten May / Anno tausend fünff.hundert sechs vnd sechtzig / mit wolbedachtem Muth / gutem zeitigemRath / vnd rechter wissen / auff Vnsere vnterthänige bitt / dieweil nachgelegenheit jetziger zeit vnd läuff / da der gemein Mann zu der Hadereyvnd Zanck geneigter were / Wir mit obangezogener Freyheit nit gnug-samblich versehen / zu abschneitung der muthwilligen / freuentlichen Ab-pellationen, die vorige Weilandt Keyser Carls Freyheit inn allen ihrenPuncten / clausulen, Articulen / innahltungen / meynungen vnd begreif-fungen nit allein ernewert / confirmirt vnd bestättigt / sonder auch nach-folgender massen erhöhet / vnd sonst von wegen der vrtheilen so in ludi-possessorijs außgesprochen / die fernere besondere Gnad / vorsehungond