cxxxiijRechtsOrdnung.ons auch offtmal darauß nit expedyren können / welches zu mehrem-theil die vngeschickliche vnd vnerfarne Procuratoren vnnd Vorsprecherdurch ihre vnnutz vnd vndienlich vortragen verursachen/ So ist der-halb in statt hochermeltes vnsers G. F. vnd Herrn vnser meinung vndbefelch / daß jhr allen möglichen fleiß vorwendet / damit die vntügendevnd vnbequeme Vorsprecher (so deren etliche in ewerem anbefohlenemAmpt noch vorhanden) abgestellt / vnd andere verstendige / vnnd deßGerichtlichen Proceß erfahrne Procuratores gebraucht werden / welchedie sachen vnd der Partheyen notturfft ordentlich / trewlich vnd fleissigohne vergebliche terminen, gefehrliche vmbleitung vnd vnrechtmessigeaußflucht vortragen / oder in die Federn stellen / auch das vndienlich /vnerheblich vnnd vnformlich geschwetz außlassen/ wie ihr dann voreidere Person als director negotij sampt den Scheffen vnnd Gericht-schreiber fleissig auffzumercken vnd zuverhüten/ daß solche vngereimb-te weitläufftige vnd vnschließliche exceptionen, replick, duplick vnd ande-re vnnothdürfftige / zusammengeraffte / auch zu zeiten widerwertige al-legationes vnnd producta, darauß zu vielmahlen allerley mißverstandtvnd nulliteten erwachsen / nicht zugelassen / sondern vielmehr cassirt vndverworffen werden. Als auch biß anhero bey vielen Gerichten etlicheunverständige vnd dunckele Wörter gebraucht / vnd der GerichtlicherProceß ohn vorgehende ordentliche verheischung / klag vnd antwort / rc.durch die probation vnd beweisung mit einbringung Brieff vnd Siegel-contracten, Handschrifften / Kirchenruffung / besichtigung vnd anderswider Form der Rechten angefangen. So hetten ihr gleichfals daranzuseyn / damit solches (da der gebrauch also bey euch were) abgeschafft /klare außtruckliche / vnd menniglichem kundige Wörter gesetzt / vnndsonst weiters in den sachen vermög gemeiner beschriebener Rechten vndIhrer F. G. außgangener Gerichtsordnung gehandelt / procedire vndfortgefahren werde.Was ferner die Gerichtliche belohnung vnnd verfälle belangt /wollen wir in keinen zweiffel setzen / ihr sampt den andern Gerichtsper-sonen werden euch darinnen bestimpter Ordnung gemeeß verhalten /vnd die Parteyen darüber nicht beschweren.Damit nun gerührte Gerichtspersonen dieses alles wissens ha-ben / vnd sich darnach im besten richten mögen / So hetten ihr ihnen das-selbig zum fürderlichsten mit ernst vorzuhalten / vnnd daß sie dem alsonachsetzen / einzubinden / Dann sie zu bedencken / da solches / diesem vn-angesehen / in vergeß gestelt / vnd in den Wind geschlagen werden solte /daß
Druckschrift
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
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CXXXIII
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