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Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
Seite
CXVIII
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RechtsOrdnung.cxviijrichts vnnd in abwesen deß gegentheils oder seines vollmächtigen ge-schehen / folgents dem Statthalter vnd Mannen von lehen / dergleichenauch dem gegentheil binnen zeit deß Rechtens / als binnen Monaths-frist insinuirt vnd verkündigt werden soll.Wann aber von beyurtheilen die wirckligkeit eines Endurtheilsauff sich tragen möchten / appellirt würde / so soll die appellation allwege /es sey vor sitzendem Mangericht alsbald / oder darnach vor Statthal-ter vnd zweyen Mannen von lehen / schrifftlich / vnd nicht mündtlich ge-schehen / vnd in solchem Appellation, Instrument die Vrsachen zugefügterbeschwerung außgetruckt / vnd das nicht vnterlassen werden.Wann zu rechter zeit vnd in massen wie obgemelt / nicht appellirtwürde / oder aber die appellation als freuentlich vnd wider Recht besche-hen nicht zulieſſig/ ſoll das vrtheil ſeine wirckligkeit erꝛeichen/ vnd in reinjudicatam ergehen / auch darauff mit gebührlicher execution vnd vollen-streckung / wie vorsteht / gehandelt werden.Von nichtigkeit der Vrtheil.Cap. 30.IN gemeinen beschriebenen Rechten werden etliche fälle di-nichtigkeit der Vrtheilen belangen / angezeigt / vnter wel-chen auch ist / so ein Vrtheil in zeit der vacantz vnd ferien sozu nothdurfft der Menschen eingesetzt seyn / als im Arn /SHerbst oder dergleichen / außgesprochen / dann was alsogehandelt / ist in alweg nichtig vnd vntüglich. Der wegen solche nichtig-keit mit fleiß verschönt werden soll.Welcher gestalt von der Execution außgespro-chener Vrtheil appellirt werden möge.Cap. 31.On execution oder vollenstreckung eines Vrtheils sollnicht appellirt werden mögen / es were dann in der exe-cution die maß so darinnen gehalten werden soll / vber-tretten. Vnd wann solche beschwerde der vbermässigkeit,vnnd sonst rechtinässige exception vnd einrede durch diebeschwerte Partey vorgewendt / vnd nicht angenommen / so mag dar-von appellirt werden / Wie auch so der Richter sich weiters dann derexecution vnterziehen/ oder zu vollenziehung derselbiger etwas betrieg-licher weiß vornehmen wolte.Von