Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
Seite
LXXIII
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RechtsOrdnunglxxiijdauon dieselbe Personen herkommen / der gestalt / wie viel Personen insolcher Rechnung vnd Zall begriffen vnd erfunden werden/ in so vielGradt ist ein Person der andern verwandt / vnnd doch allwege einesGradts weniger.Es sollen auch die Personen/ wo der mehr dann eine in gleichemGrad seynd / in demselben Grad nach dem stammen als vor ein Per-son geachtet werden. Vnd darumb Vatter vnd Mutter vnd jhre Kin-der / seynd einander verwand in dem ersten Grad der Sipschafft / Jtem /Geschwesterten seyndt einander verwandt in der anderen Sipschafftoder Grad.Wie die Grad der Erbschafften in ab vnd auffstei-gender Linien gerechnet werden sollen.Cap. 91.O sich Erbfälle in ab oder auffsteigender gerechtenSLinien zugetragen / alßdann mag man die Gradauff oder abwertz zellen / von der verstorben Per-Ison / von der Güter wegen die Frage deß Erbfalsist / biß auff die Person so erben wil / vnd hinwider-umb von der Person die erben wil / biß auff die Person / von der Gü-ter wegen die Fragdeß Eebfals ist / Vand wie viel Personen in solcherRechnung begriffen vnd erzelt werden / in so viel Sipzall vnd Grad istdie Person so erben wil / der abgestorbenen Verwand / doch einer Sip-zall minder. Als wann ein Vhrenckel wil erben den Vhran/ so magmann von dem abgestorbenen Vhran vnter sich zehlen biß auff dasVhrenckel / oder vber sich/ nemblich vom Vhrenckel biß auff das En-ckel / darnach auff das Kindt / darnach auff den Vatter / darnach auffden Vhran / so findestu allweg sechs Personen. Von demselben stelleine ab/ also bleiben vnd bestehen dannoch fünff Personen/ so viel seynauch der Grad.Wie der Seitenerben Grad vnd Sipschagerechnet vnd erkandt werden sollen.Cap. 92.Osich Erbfäll begeben zwischen den Seitenerben /Ovnd einer zuwissen begehrt / wie nahe derselben Sei-tenerben einander mit Sipschafft verwandt seynd /so sollen dieselbe Personen in die zwerch oder seitenLinie