RechtsOrdnung.xlvjgründe Vrsachen anzeigen / vnd beweisen warumb solche remission nitgeschehen sol.Außzug wider deß Richters person.Cap. 56.Jewol ein jeder Richter vnuerdechtig / wie obberurt /seyn soll / dieweil aber etwan kompt / daß der Be-klagter deß Richters / oder aber einer oder mehrScheffen personen/ auß rechtmessigen gegründtenvrsachen verdechtig helt / so wird ihme vermög derRechten zugelassen / vor deß Kriegs beuestigung solche Vrsachen derverdechtigkeit vorzuwenden.Vnd erstlich / Welcher einer Sachen Aduocat / Rathgeber / Anwaldt / Vorsprecher / oder Diener ist gewesen / mag in derselbiger Sachkeins wegs Richter seyn.Item dieweil zu zeiten kompt / daß die Sach darumb man amRechten handelt / den jenigen der darin Richter seyn soll / mit belangt /mag derselbig in solcher sachen billig recusirt werden.Jten wo die Richter vnd Scheffen einer Partheyen Blutsver-wandte Freunde weren / mag man sie auch als verdächtig recusiren.Item so jemandt von den Scheffen ein gleiche Sach die inen selbstbelangte / vor einem anderen Gericht in vngeendigter Rechtfertigunghangen hette / der mag auch als verdächtig mit guter fuegen zu rückgestelt werden.Item deß Klägers Herr / oder demselbigen Eydtpflichtig / oderdeß beklagten Feindt vnnd Widerwertiger / mögen als verdächtigeRichter abgeschlagen werden.Gleichfals so der Richter / oder jemandt von den Scheffen / vorder einer Parthey als seinem Richter / ein Sach hangen hette / magman denselbigen als verdechtig mit Recht auch wol recusiren.Item so etliche von den Scheffen gaben vnd geschenck genommen / oder Fürurtheil gegeben / die werden auch zurück gestelt.Vnd wann dermassen einer den Richter / oder jemandt von denScheffen auß obangezeigten oder anderen mercklichen Vrsachen / alsverdechtig abschlahen würde / sol er dieselbige dem Gericht Schrifftlichvorbringen / vnd alsdann sollen willkürliche Richter / die man zu LatinArbitros Juris nennet / erwehlt werden / vor welchen der jenig so einigeGerichtsperson als verdechtig recusirt, seine vrsachen deß verdachtsmit
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Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
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