Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
Seite
XVI
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RechtsOrdnung.xvjmit bestimmung sein deß Klägers vnd Beklagten Namens / auch auß-trucklicher anzeigung / was vnd wieuiel/ vnd auß was vrsachen er seinanforderung thue / einbringen oder vortragen / vnd zu end rechtmessigund schließlich bitten / also daß dardurch die Scheffen sein deß Klägersanliegens sich gnugsam berichten / vnd nach befinden / recht vnd billigVrtheil darinnen sprechen mögen. Damit auch der Kläger in solcherbitt desto bestendlicher versorgt / mag er in beschluß seiner bitt / mit diesen oder dergleichen Worten einen anhanck thun. Vnd bitten auchsonst hierauff zu erkennen vnd zu geschehen was recht ist / vnnd mitRechtens fürderlich zuuerheissen. Ewer Richterlich Ambt hiemitanruffendt.Darauff der Beklagter / in meinung den Krieg Rechtens oderGerichtliche einlassung gleichfals zu bestettigen/ als daß er sage diefürgewandte Klage nicht war seyn / seine antwort verscheidentlich vndder Klag gemeeß / ohne anhanck geben / vnd zu endt bitten soll / daruonsich mit widerlegung kösten vnd schaden ledig zuerkennen.Wann aber der Beklagter vngehorsamlich außbliebe / soll gegenihnen wie obberürt / vnd recht ist / in Contumaciam oder Vngehorsamfortgefahren vnd gehandelt werden. Imfall auch der beklagter auferhebliche vbergebene articul ohn rechtmessige vrsachen zu antwortensich würde verweigeren / daß alß dann solche articul durch den Richterfür bekant angenommen werden mögen. So er aber auff bestimptenRechtstag erscheinen / vnd doch auff die Klage nicht antworten / nochden Krieg Rechtens oder Gerichtliche einlassung befestigen / sondernsich etlicher außzüge / die ihme gegen die Richter / Kläger / Anwaldt /oder die Klage gebüren möchten / gebrauchen wolte / das soll ihme ver-mög der Rechten auch zugelassen seyn.Wie imgleichen ihme frey stehen sol ob er keine außzüge das Ge-richt zu entflehen haben könte / oder fürzuwenden nicht gemeint / alßdann sein gegenklag vnd forderung / oder auch defensional vnd schutz-articul / so er die zu haben vermeinte / mit der antwort / müntlich oderschrifftlich / nach seinem willen einzubringen / vnd darauff förmlich zuschliessen vnd zu bitten.Wie es zu halten / so einige Partheysich abberüfft.Cap. 20.S sollen die Partheyen von dem ordentlichen Gericht ohntref-fenliche vnd bewegliche Vrsachen / für Vns oder Vnsere Ambt-leuth