Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
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Blatden Vatter oder der Vatter den Sohnverhinderen würde / mag einer den ande-60ren enterben.Theilung Brüder oder Schwesterkinder / jhres Vatters Bruder oderSchwester verlassener Erbschafften /nach der Kayserl. Constitution. 69Töchter welche der Vatter vor xxv.jahren verheiraten wollen / vnd sich dar-vber in ein vnkeusch leben begeben / magenterbt werden.60Töchter sollen mit ihrem heilichs pfen-ning zu frieden vnd abgegüt seyn. 78Töchter verzig.Töchteren so von der Ritterschafft /wird die Succession vnd erbung der seidtvnd beyfelle nit abgeschnitten / wann nichtsonderlich darauff verzegen.Todtschläger mögen in F. G. Landengehauset vnnd geatzt / vnd denselben vonJ. F. G. jahr vnd tag freyung gegebenwerden.nach vmblauff solcher zeit das Recht ge-gen sie zugestatten vnd zu vollenziehen.Mörder so fürsetzlich entleibt / mögen sol-cher gutthaten nicht geniessen.158enthaltene Todtschläger so sie entkom-men / soll J. F. G. noch den jhrigen scha-den gebehren.V.Vatter der mit seines Sohns Ehe-weib sich vermischt / mag von demselben60Sohne enterbt werden.dergleichen so er seinen Sohn der sinloßvnd vnvernünfftig ist / mit notturfftigervnderhaltung / artzney / vnd anders nichtversorgen würde.Vatter so ein Christ / mag seinen sohnso ein Ketzer enterben.Verbott / zuschlag oder kommen derstreittiger güter / auch entsetzung dersel-ben.Verbrennung der Pachtgüter alsHauß vnd Scheuren.Verdencken vber die Gerichtsperso-nen / derwegen sie recusirt werden mö-chten.Verfrischung / restitution oder er-

Blat.gentzung / wie / durch wen / vnd auß waevrsachen / auch in was fellen nach demVrtheil beständig geschehen könne. 56Vergeben oder beschädigen mit gifft /so das Kind solches an dem Vatter=oderder Vatter an dem kind vnterstanden. 39Verheyrathen ohne der Elteren wis-ſen vnd willen.Verkauff eines Guts zweyen odermehr.Verkauff / enteusserung vnd aliena-tion der Elterlichen / Vätterlichen vndanerstorbenen erbschafften ist den geistli-chen verbotten / Doch mögen sie in jhrennöthen mit vorwissen der Landtfürstli-cher Obrigkeit darvon etwas verkauf-fen.Verkauff / Erb vnnd Erbfall sollendrey Sontag nach einander außgeruffenwerden.Verkauff / werwechselung / vereusse-rung vnnd zertheilung der Erbschafftenvnd Güter / darauß andere Zinß vnndRenthen haben / kan zu nachtheil dersel-bigen nit geschehen.Verkäuff der künfftigen Erbfälldurch die vnmündigen ist vntüglich. 89Verklagung einer grossen vnthat / dieLeib vnd Leben antrifft / gebürt dem Kindgegen den Vatter / oder auch dem Vat-ter gegen das Kind nicht.Vermutungen wie weit die beweisenmögen.Vermutungen seyn vielerley.Vernaherung such in beschudden.Verpflichtung oder Bürgschafft derSöhne vor shre Eltern / vnd hinwider-umb der Eltern vor ihre Söhne. 60Verschreibungen so ein höher summaGelts begreiffen als außgeben oder em-pfangen.Verschreibungen so ander Müntz o-der Gelt melden als außgeben vnd einn-fangen.such ferner in Wucher.Versicherung oder caution von wel-chen Personen / vnd in was sachen zune-men.Ver-