Blatthafften nit außwarten köndten / ist derAnlaß verloschen / wann anders in an-nehmung desselben / daß andere in derenstatt angenommen werden mögen / nichtversehen.Scheidsleuth oder Compromissa-rien weß sie sich zu halten.Schliessung der Schewren wanneheoder in welchem fall dem Pachtherrn zu-gelassen.Schuldt oder verschreiben so die vn-mündige auff künfftige Erbfäll macheniſt vnbeſtändig.Schuldt.Schuldt mögen die Söhne oderTöchter so noch in gewalt jhrer Elterenstehen / hinder denselben oder ihren Vor-mündern nit machen.ist doch in etlichen fällen zu bezahlen. 90Secundum decretum oder zweyteerkandtnuß.Seidtfall bleibt den Kindern in wel-ther Ehe derselb anerfalt. 61.Seidt vnd Beyfäll werden den Töch-tern von der Ritterschafft / die sonst miteinem sichern Heylichs Pfenning abge-güt / vorbehalten.Seidifall in Witwestand anerfallen /mag in die zweyte Ehe bracht werden.Söhne verpflichtung vnnd Bürg-schafft vor jhre Eltern / vnnd hinwider-umb.Sohn so ein Christ / mag den Vatterso ein Ketzer ist enterben.Sohn vnd Tochter ohn willen der El-tern sich verheyrathende / wie dieselbe be-strafft.Sinlosen im Rechten zu vertretten. 34Sipschafft inn den Erbfällen wie zurechnen vnd zu erkennen / nach dem Ge-satz der weltlichen Rechten.Sipschafft in ab vnnd auffsteigenderLinien wie zu rechnen.Sipschafft der Seidtenerben wie zurechnen.Spolium / vnd daß der Entsetzer vorallen dingen wider zurestituiren, mit er-stattung seines interesse, erlitten Postvnd schaden.
Blat.Spoliator mag den Spoliirten ohnevorgehende restitution nicht ins Rechtziehen.Spoliator soll die widergeltung zwey-fach thun / vnd darzu der Obrigkeit straffverfallen seyn.Spruchs oder laudi der Compro-missarien oder Scheidsfreunde form.169Stammhäuser vnd principal Seeßder von der Ritterschafft / wie es damit inErbtheilung zu halten.Statthalters an den MannhäuserenBefelch.Statthalters der Lehen an den Man-104häusern Gelübde.Statuten oder schrifftliche vrkundenwie die außzubringen / form.Stieffmutter / so ein Kindt die zu be-schlaffen vnterstanden / mag solch Kindenterbt werden.Stummen im Rechten zuvertretten. 47Straff der Söhne vnnd Töchter diesich ohn ihrer Eltern wissen vnnd willenverheyrathen.Succession in auff vnd absteigender /auch seit linien / such vor vnter dem wortT.Erbung.Tauben im Rechten zu vertretten. 47Tax der Gerichtlicher verfälle so ver-ordnet / vnd niemand darüber zubeschwe-ren.Termin vnnd Proces ordentlich zu-halten.Termin der bezahlung der Erbzinß /oder Renthen auß ligenden gütern sollengehalten werden.Testament wie vnd vber welche güterdie mögen auffgericht werden.Testament vnbillicher weiß / vnd an-ders dann jhm geliebt / auffzurichten nie-mand zu dringen.durch Testament einem Kindt oder En-ckelen etwas vor außzumachen / oderauch den vngerathenen die vbrige an sieauffgewendte kösten abzuziehen.Testament zu machen in Gütern dieeiner zuvergeben hat / wann der Sohnden