Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
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BlatVersigelung wie die durch die Schef-fen zuthun.Verträge vnnd Anlassungen so will-kührlich.Verträge vnnd Endtscheid / so durchbeyderseits Freunde / oder sonst ohneCompromis auffgericht / sollen gehal-ten vnd vollnzogen werden.Verträge vnd Anlaß / so nachtlicherweil in Trunckenschafft vnd vnordeneli-cher weiß / auch mit vorsetzlichem vber-entzigem Betrug auffgericht / sollen nich-tig vnd von vnwerden seyn.Verzüg der Töchter.Verzüg vnnd Außgang der Güter soverkaufft werden / allein vor dem Ge-richt darunter sie gelegen vnd dinckpflich-tig / zuthun.Verzinsen gelehntes Gelts zu etlichenzeiten / als zu der Franckfurter Messen /oder sonst.Vidimus wird glaub zugestelt.Vidimus vnd transumpten wie dieaußzubringen.Vielerley Kinder wie die erben. 62Vmbschlag der Vnterpfände durch94. 95unbezahlung.Vmbschlag der Pachtgüter durch vnbezahlung / vnd wie die Erbpächter / o-der seine Erben deßfals die wider an sicherlangen mögen.Vmbschlag der Erbpachtgüter. 95Vnterhaltung vnd außstewrung derKinder zu gebürlicher zeit von den Elte-ren / so zu einer Handt sitzen / vnnd dieLeibzucht der güter haben.Vnterpfand an Erbschafft / wie demPfandtherin die Abnutzung desselbigenzukommen ſoll.Vnterthanen / Landtsassen / rc. vorfrembde Gerichter nicht zu ziehen. 154158.ihre Personen noch güter durch arresten154.daselbst anzuhalten.Vnmündigen Kinderen Gerichts-Mombar zu stellen.Vnmündig werden gehalten dieSöhne vnter xjv. vnd die Töchter vnterxij. Jahren.

Blat.Vnmündigervertrettung. 334. 47Vnmündige mögen die zukünfftigeErbfäll ihrer Eltern vnd Verwandtennicht begeben / oder Schuld darauff be-kennen oder verschreiben.Vnordnung vnnd vnrichtigkeit in denGerichtlichen Processen abzuschaffen. 131Vnſinnigen vnd verthuner durch an-dere im Rechten zu vertretten.Vnverzuglich Recht was Personen /vnd in was sachen mitzutheilen.Vollmacht so nicht alsbald dargelegtde rato zu cauieren.Vollmacht zu der Lehen empfängnuß.Vollmacht der gemein gewalt. 166Vollmacht eine Erbschafft zu ver-kauffen / soll vor dem Gericht darunterdie güter gelegen / gegeben werden. 10Vollmacht oder gewalt zu Latin ge-nent Actorium, so die Vormünder vonwegen ihrer Pflegkinder geben. 167Volmächtigen verordnung / vnd wel-che vnter jhrem Siegel vollmacht gebenmögen.Vormünder dreyerley / nemblich Te-stamentarij, Legitimi, vnnd Datiui,wannehe ein jeder statt hab / vnd weß siesich zu halten.Vormünderschafft wie die Mutter o-der Anfrawen zugestatten.müssen aller fräwlicher Freyheit verzie-hen.so die Mutter sie nit annehmen wolle / istbey verlierung deß Erbfals Vormün-der zu bitten schuldig.Mutter vnd Anfraw so in die ander Ehesich begeben / verlieren die Vormundt-ſchafft.Vormünder seyn schuldig ein innen-tarium auffzurichten.35. 30mögen keine ligende güter ohne erkandt-nuß verkauffen oder beschweren.noch ohn erkandtnuß ligende oder faren-de güter an sich bringen vnd erkauffen. 36Vormünder Eidt / damit doch die / sodie Eltern jhren Kindern verordnet / nit10.zu beladen.Vor-