Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
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Blatlation an das Keyserlich Cammerge-richt / daß die in fällen / da die Hauptsachnit vber sechshundert goldgülden werth /auch in Iudicijs possessorijs, nicht zuläs-Proces in Lehensachen von Statthal-ter vnd Mannen von Lehen / wie vorge-nommen / vnd gehalten werden soll.Procuratoren Eidt / vnd weß sie sichzu halten.6.O.Quitantz so ein glaubiger von sich ge-geben / darauff doch die Bezahlung nichtgefolgt.Rechnung oder zehlung der grad vndSipschafften.71.Rechten viererley in den Landen Gü-lich vnd Berg / nemblich / FürderlichRecht / Khommer Recht / Vnverzug.lich vnd Nothgericht.das Recht einem jeden schleunig vnd vn-partheyiſch widerfahren zulaſſen. 132Recusierung oder verwerffung deßRichters oder Scheffen person. 31. 46Renthen oder Zinß auß anderer LeutGütern in was zeit / vnd mit was Geldtdie zu bezahlen.versicherung derselben Renthen.Restitution, ergäntzung oder verfri-schung / wie / durch wen / vnnd auß wasvrsachen / auch in was fällen nach demVriheil beständiglich geschehen könne.Restitution, oder verfrischung wan-nehe durch die Amptleuthe mitzutheilenoder abzuschlagen / vnd wann sie alleindurch die hohe Fürstliche Obrigkeit ge-schehen möge.Reversalen so die Lehenleuth ihrerempfangener Belehenung halber zu ge-ben.106Reuer salen von wegen versetzung o-der beschwerung der Lehen.106Revision welcher gestalt zu bitten vnddie sach einzuführen.

BlatReumung Jahr vnnd Tag ist bey denErbgifftennötig.Richterlich Ampt was Personen zu-befehlen.Richters anstellung durch wen gesche-hen soll.Richter Eidt / auch derselben Amptvnd Befelch.Richter vnnd Scheffen / wie die sichhalten / auch kein vnzüchtig wesen derenGerichtspersonen vnnd Partheyen ge-statten sollen.Ritterschafft müssen deß verbots oderzuschlags schrifftlich verständigt wer-den.S.Sach an welch Gericht gehörig / suchin gebührlicher Richter.Sachen dar sie angestelt / sollen sieauch hingewiesen vnd remittirt werden.Sadell vnd Schatzgüter nicht zu ver-theilen.Scheffen was es für Leuth seyn sollen.Scheffen Ampt so erledigt / wie vnnddurch wen zu erstatten.Scheffen sollen an jedem Vnterge-richt zum wenigsten sieben / vnnd an kei-nem orth vber eilff seyn.Scheffenbelohnung.Scheffen Eidt vnd weß sie sich zu hal-ten.Scheffen auß was vrsachen recusirtwerden mögen.Scheffen vnnd Richter wie sie sich inihrem Leben / sonderlich in der audientzvnd verfassung der Vrtheil zu verhalten.Scheffen vnnd Richter täglicher ge-meinschafft der Partheyen zuenteussern.so für zeit ihres Ampts in einer sachen ge-dienet / derselben sich gäntzlich zu ent-schlagen.Scheidsleuth ob einer oder mehr vordem endtlichen Spruch mit Todt abge-hen würden / oder dem Endtscheidt außehafften