Blatden / Ererben auch ihre Mutter / souerndie kein eheliche Kinder hat / noch einevom Adel iſt.Newerung oder attentata inhangen-der Appellation nit vorzunehmen. 26Nothgericht.Notarien anweisung vnd befelch. 149Nunciatio noui operis, oder verbie-tung eines newen baws kan in ferijs ge-schehen.Obman vnd so der von dem endlichenspruch mit todt abgehen würde. 82. 83P.Pachtung.Pachtgüter vmbschlag durch vnbeza-lung.Pachtgüter verwüstung bricht diepachtung.Pachtgüter / als Hauß vnnd Scheu-ren verbrennung durch deß Pächters / o-der seines haußgesinds schulde oder ver-saumbnus / ist der Pächter zu erstattenschuldig.Pacht wirdt durch Erbkauff gebro-chen.Partheyen sollen sich ohn beweglichevrsachen von den ordentlichen Gerich-tern nit abberuffen.Witben / Waisen / Armen / Krancken /Einfeltigen / vnverstendigen Personenwirds zugelassen.Pächter mag auß vorgemelten vrsa-chen / nemblich vmb nicht haltung derconditionen vnd vorwarden durch vn-bezahlung / auch verwüstung der Güter /zu dem durch zugestandenen Erbkauffvor vmbgang der bedingter zeit / seinesgewins entsetzt vnd abgetrieben werden.Pächter so an gebrauch deß bestandenGuts durch den Pachtherrn verhindert /mag seinen schaden an dem zinß abschla-gen.Pächtern sollen die notturfftige nutz-lich angewendte kösten erstattet werden.
BlatPension kan von wegen gelehentesgelts oder schuldt gefordert werden. 90Pension in lößbaren Renthen vonhundert nit mehr als fünff zu geben. 95folgends sechs zugelassen in geldt pen-sionen.endtlich von sechszehen einen / vnd alsovon hundert sechs vnnd ein viertheil.164in Korn oder Früchten pensionen vonhundert Reichsthaler drey Malder Rog-gen / oder sechs Malder Habern / oderfünff Malder Spelßen zuverschreiben.162item drey Malder Weitzen / oder vierMalder Gersten.ein Malder Weitzen / vnnd ein MalderGersten gegen zwey malder Roggen zurechnen.das Malder im Fürstenthumb Gülichvor Deurener maß zu verstehen.Jm Fürstenthumb Berg DüsseldorfferMaß.Pfandther mag der abratzung deß vn-derpfands gebrauchen.Pfandtschafften folgen dem gereiden /wann es in heligsverschreibungen / oderanderen bestendigen vermechnussen nitanders versehen.Pfandtschafft.Pfandt soll dem glaubiger nit erfallenseyn / wann die bezahlung gelehendesgelts inwendig bestimpter zeit nit gesche-hen.Pfändt geben in execution der Vr-theil / vnd was maß darin zu halten. 25Pfleger such oben in Curatoren.Praescriptio oder verjärung.was zu einer rechtmessiger praescriptionerfordert.in was fellen dieselbe kein stat habe. 50Primum Decrotum oder erste er-kandnuß.Priuilegium, Landtsgebräuch / vnndgemeine beschriebene Rechten / sollen gel-ten in fällen / darüber diese Rechts Ord-nung nit disponirt.Priuilegium belangendt die Appel-lation