Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
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Blat.Brieff / Siegel vnd andere Schrifften / so auff begehr einer Parthey vor-18.19bracht werden müssen.Brieff vnd Siegel so Gerichtlich ein-bracht / den Partheyen wieder zugeben.Brieff vnd Siegel vnd anderer brieff-licher vrkunden anfechtung.Brieff vnd Siegell wegen Renthen /Pension vnd Gefälle / sollen ohn einigebehinderung der Appellation, rc. würck-liche execution erreichen. 164. 165Bürgen wannehe die mit Recht nichtmögen besprochen werden.Bürgen sollen ihren außzug vor derKriegsbeuestigung vorwenden.Bürgen so die schuldt als vor jhr eigenzuentrichten an sich genommen / könnenden glaubigern an ꝺen principal haupt-sacher nit weisen.Bürgenbehelff durch das beneficiumEpistolae D. Hadriani.Bürgen freyheit genent beneficiumcedendarum actionum, in was fellen-die stat habe.Bürgen wie vnd wann sie ihre Bürgschafft auffsagen mögen.Bürgen so sich obgerurter Freyheitenbegeben / vnnd darauff verzegen / könnensich folgents damit nit behelffen. 92Bürgschafft oder verpflichtung derSöhne vor jhre Elteren / vnd hinwieder-umb der Elteren vor ihre Söhne. 60Bürgschafft wie weit sich erstrecke. 91Caution oder versicherung von wel-chen personen / vnd in was sachen zu neh-men.Caution vom Kläger gefordert dersachen außzuwarten.so er der sachen verlustig / den köst vnndschaden zuerstalten.wirdt mit Bürgen / oder seinen Güterenbestelt.in mangelang beydes / durch einen leibli-chen Eidt.ein Volmächtiger oder Mombar mit

Blat.gnugsamen gewaldt wirdt zu keiner cau-tion gedrungen.ohn gewalt muß cauiren de rato. 10.32Caution vom Beklagten gefordertdem Rechten außzuwarten.item demselben gnug zuthun.ligende gůter zur forderung gnugsamb.entheben Kläger vnnd Beklagten voncaution.Citationsform / wann einer den kom-mer entsetzt / vnd sich zu Recht erbotten /aber doch zum ersten nit erschienen. 172Citations form wider die gezeugen.174Citations form an die Parthey / dar-gegen man zeugen führen wil.Citations oder ladungs form zu er-176öffnung deß Vrtheils.Citations form zu sehen in sachen derAppellation zu procedieren.179Citations oder ladungs form zu se-hen vnnd hören daß der Kläger in diestreitige Güter ex primo decreto, oderauß der erster erkandtnuß eingesetzt wer-Citation oder laduns form zu sehenvnd hören / den Kläger in die streitige gü-ter ex secundo decreto, oder auß der173zweyter erkandtnuß einzusetzen.Citations form die Gerichtskösten zutaxieren.Collationem bonorum oder widereinbringung deß fürauß empfangenenguts / such im Brautschatz.Commissarien zu verordnen da derAppellant weitere kundt vnnd kundt-schafften zu führen begehrt. 27.28Commission form zeugen zu verhö-ren.Compaßbrieffs form zeugen in ande-rem Gerichtszwanck gesessen zu verhö-174ren.Compaßbrieff wannehe vnnd wie diemitzutheilen.Compromis.Compromissarien wes die sich zuhalten.Compromissarien ob einer oder mehrvor