Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
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Blatinwendig zweyen Jahren vorgewendetwerden.der Glaubiger aber muß wegen gebenerquitantz inwendig Monats frist solche ex-ception fürwerden.Bastarden so auß verdampter geburt /mögen zu einiger erbschafft ihres Vat-ters oder Mutter in einigerley weiß nichtkommen / vnd hinwiederumb die Elterensolche kinder auch nit erben.Bastarden so eheliche Kinder hettenoder gewinnen / mögen dieselbige Kinderin ihrer elteren erb vnd güteren succedi-ren, doch vorbeheltlich dem Landtfür-sten seiner F. G. hochheit vnd gerechtig-keit / da solches gebraucht vnnd herkom-men.Baum der Sipschafft.Bekandtnuß darff nit mit vrkundenverbunden zu werden.Bekennen oder leugnen in frembdensachen / die einem nit eigentlich bewust /als mißbreuchig abgestalt.Beklagten antwort in was zeit die fol-gen soll.Beklagten verweigerung auff erheb-liche articul zu antworten / auch da er sichetzlicher außzůg gebrauchen wolte. 16Beklagten vngehorsamb wie derselbgestrafft.Beklagter ist auff begehr deß Klägersseinen eigen briefflichen schein einzubrin-gen nit schuldig / darzu doch der Klägerauff deß beklagten begehr gehalten. 18.19Belehenung an den Manheuseren /wie die geschehen soll.Belehenung wie die auffzuschreiben.106Berauben suche hernach vnder Spo-lium.Beschluß der sachen / vnd wes Richtervnd Scheffen sich folgents zuhalten. 23Beschudden durch die inwendige vndgegenwertige binnen sechs Monaten /durch die außlendigen aber vnd minder-järigen binnen jahr vnd tag.

BlatBeschuddung soll allein zu selbst eigen /vnd nit zu eines anderen behueff gesche-hen mögen.Beschuddung so durch einen bluts ver-wandten vnderlassen / mag durch den an-deren geschehen.Beschuttung welchen zu thun verbot-ten.Beschudden in was dingen nicht platzhab.Beschudder vorstandt vnd behülff. 87Besichtigung der eingelegter Brieffvnd schrifften.Besserey in den Pachtguͤtern welchenzuerstatten oder nicht.Befestigung deß Kriegs. Rechtens / zulatin Litis contestatio genent. 15Beutung such vnder erffbeutung vndwechsel.Beweisung der gethaner Klag / auchvon brieflichen schein vnnd ligenden kun-denBeweisung durch lebendige kunde. 20Beweisungen geschehen in mancher-ley gestalt.Beweisung durch kundtschafft vnd be-sichtigung deß augenscheins.Beweisung durch ein offenbare leu-mut / gemeine sag vnd geschrey. 39Beweisung durch vermutungen. 39Beweisungen genent halb gezeugnuß /vnd wie die zu zeiten durch den eidt erstat-tet werden.Beweisung so auff ja / vnd bescheheneding gesetzt / wird allein im Rechten zuge-lassen.Beweisung auff nein sagen oder leug-nen gestelt.Bezahlung gelehens geldts oder an-ders.bezahlung in was Müntzen geschehensoll.Brautschatz vnd was fürauß empfan-gen / muß für der Erbtheilung wider ein-bracht werden.doch nit was zu vbung in ehrlichem kriegoder zum ſtudio gegeben.oder von den kindern gewonnen.Brieff /R ij