Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
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Blatgefälle betreffend / da: Siegel vnd Brieffvorhanden / die Execution nit behinde-ren / sondern hat allein effectum deuo-lutiuum.Appellation in was zeit / vnnd wel-cher gestalt anhängig zu machen / auchwie sie mit einbringung der Acten, vnndsonst zu verfolgen.Appellation wann sie nicht anzuneh-men / sondern vor de sert vnd verloschenzu halten.Appellation warumb nit zulässig. 54Appellation an das Keyserlich Cam-mergericht / da die Hauptsach nicht vbersechshundert Goldgülden werth / auchin Iudicijs possessorijs, vnnd straffe dervbertretter.Appellation an den Landfürsten / dadie sach nit xxv. Goldgülden werth / nicht130. 138. 139zuzulassen.Appellationsform von Beyurthei-len.Appellationsform von Endurthei-len.Arbitri Iuris.Arbor consanguinitatis, oderBaum der Sipschafft.Arme vnd vnvermögliche Parthey-en können sich von ordentlichem Ge-richt ab vnnd vor höhere Obrigkeit be-ruffen.Armen vnvermöglichen Partheyenwie man richten vnd dienen soll.müssen ihrer Armuth glaublich vrkundtin schrifften fürbringen.auch ihre Armuth mit einem Eidt behal-ten.ihre sachen vnter den Procuratoren zutheilen.Articul wann für bekant anzunemen.Attentata oder newerung in hangen-dem Rechten vnd Appellation nit vor-zunehmen.17.Attentata werden auß RichterlichemAmpt abgethan.darwider auch kein Appellation gestat-tet.

Blat.Außbleiben deß Beklagten.Außbleiben deß Klägers / vnd so er aufdie angesetzte termin sein ansprach nichteinbringen wolte.Außganck der verkaufften güter wanngeschehen soll.Außlendisch Recht in was fellen statthab.Außruffen der Erbkäuff in der Kir-chen.Außspruch der Compromissarien,soll von beyden Partheyen gehalten vndvollnzogen werden.Außzug vnd exception seyn verschei-dener art.Außzug wider den Gerichtszwanck zuLatin genent Exceptio incompetentisIudicis & declinatoria fori.Außzug wieder deß Richters person.für der Kriegs beuestigung vorzuwen-den.Außzug wider den Kläger.Außzug wider den Anwalde.weibsbildt mag solch Ambt nit vertrettenAußzug so die Kriegsbeuestigung vndGerichtlichen proceß verhinderen. 48præscription verhindert die Kriegsbe-ueſtigung.wann vnd wie.mag auch nach befestigung, deß Kriegsvorgewendt werden.Außzug gegen eigene bekandtnuß. 50Außzug wieder ligende Konde vnndbriefflichen schein.Außzug wider die personen der gezeu-genin sachen beleydigter Majestat mögenehrlose in mangel frommer Leuth zu zeu-gen geführt werden.Außzug wider die sage vnnd Kundt-schafft der Gezeugen.Außzug der nichtigkeit außgesproche-ner Vriheil.Außzug gegen eine Handschrifft dasGelt nit empfangen zu haben / seu ex-ceptio non numeratae pecuniae, sollinwen-