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1 (1886) Adolf als Reichsfürst
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Heuchelei. Bruno wollte von einer A r erhandlung mit Adolfüberhaupt nichts wissen; er sei ein Räuber, weil er mit Gewaltdie erzbischöfliche Stadt Neuss ihm entrissen und noch immernicht herausgegeben habe, und einem solchen dürfe er nachkanonischem Rechte weder Rede noch Antwort stehen. Aufdiese Weise stritt man noch lange hin und her, ohne zueinem Resultat zu kommen.

Hätte Innocenz frei dem Zuge seines Herzens, und manmuss gestehen, der Gerechtigkeit folgen dürfen, dann wäredas Urteil nicht zweifelhaft gewesen. So aber musste er aufPhilipp Rücksicht nehmen,, der gerade damals eifriger als jein Rom die Herstellung des Friedens betreiben liess und inbetreff Adolfs zu keiner Nachgiebigkeit zu bewegen war.Endlich einigte man sich darin, die Kölner Sache zu ver-tagen. Wegen der drohenden Sommerhitze, die einen länge-ren Aufenthalt in der Stadt unmöglich mache und um dieFriedensverhandlungen mit dem Reiche nicht zu stören, setzteder Papst am 13. Mai den Schlusstermin im Prozesse derbeiden Erzbischöfe auf den nächsten Advent fest. Bis dahinsollte Bruno die erzbischöfliche Jurisdiction im ganzen Um-fange der Kölner Kirchenprovinz ausüben, und alle Diözesanen,welchen Standes und Ranges sie auch seien, ihm hierin keinHindernis in den Weg legen, Adolf dagegen im Besitze dervor der Gefangennahme Brunos behaupteten Burgen bleiben,Köln aber und alles übrige, namentlich die kirchlichenBenefizien, im ungestörten Besitze des letzteren lassen. Diesevorläufige Entscheidung wurde der Geistlichkeit, den Suffragan-biscböfen, den Grafen, Edlen, Ministerialen und Bürgern derDiözese zugeschickt und diejenigen, welche sich ihr nichtfügen würden, mit kirchlichen Censuren bedroht. 1 )

Solange die Verhandlungen zwischen Innocenz und demStaufer fortdauerten, mochte Adolf noch immer auf einengünstigen Ausgang für sich rechnen dürfen. Die unerhörte

J) Inn. epist. 51, 88. vgl. Ann. Col. Max. p. 822 u. Arn. Lub.VII, 7, welche aber diese vorläufige Entscheidung als das Endurteilansehen.