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1 (1886) Adolf als Reichsfürst
Entstehung
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Unter all den Froh liehen, welche das Osterfest 1207 inKöln versammelt hatte, mag nur einer mit trüben Sinnen indie Zukunft geschaut haben, Erzbischof Adolf. Würde Inno-cenz, in dessen Hände die definitive Entscheidung über seinSchicksal gelegt war, in seine Wiedereinsetzung einwilligen?Korinte er überhaupt? Noch zu Anfang des Jahres 1206 hatteer den Weifen in betreff' seiner Parteistellung beruhigt. Wiebisher werde er auch fernerhin gleich einer unerschütterlichenSäule zu ihm stehen, er möge sich seiner vollen Gunst ver-sichert halten und den böswilligen Einflüsterungen kein Ge-hör schenken.') Zwar hinderte ihn das nicht, sich unmittel-bar darauf mit Philipp in Unterhandlungen einzulassen, aberwie er über Adolf dachte, und dass er um keinen Preis ge-willt sei, sein einmal gefälltes Urteil rückgängig zu machen,zeigt deutlich jener Brief, welchen er am 13. März 1207an die Kölner Geistlichkeit richtete, also zu einer Zeit, woer von dem unglücklichen Ausgange der Schlacht bei Wassen-berg, der Gefangennahme Brunos und der Geneigtheit derKölner Bürgerschaft mit dem Staufer Frieden zu schliessenlängst Kunde hatte. Mit der leidenschaftlichsten Heftigkeitverflucht er den Urheber all dieses Unglücks, ihren ehemali-gen Erzbischof' und weiss ihm nicht genug schlechte Eigen-schaften beizulegen: ..0, da^s er doch nie gelebt hätte, dieserMann der Bosheit, der durch seine Schändlichkeit eure Kircheund eure herrliche Stadt so verunstaltet und durch seinehöchst verderblichen Thaten in so manigfaches Ungemach ge-stürzt hat. er ist in Wahrheit ein Sohn Belials." Die amSchlüsse hinzugefügte Drohung, jeden, der Bruno den Ge-

Ffir die Angabe der Ghron. reg. spricht, dass Philipp, der sicher-lich von vornherein die Absicht hatte, dem endgültig hergestellten Frie-den durch seinen Einzug in Köln auch äusserlich Ausdruck zu gebenund die Bürger voll und ganz für sich zu gewinnen, hierzu gewiss nichtden durch kirchliche Trauer gekennzeichneten Charsamstag gewählt habenwird, der Palmsonntag musste für einen feierlichen Einzug viel geeig-neter erscheinen, vgl. Ficker, reg. imp. no. 143b.

*) Eeg. de neg. imp. no. 133.