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als Philipp am Palmsonntage (15. April) in die Mauern derfeindlichen Hauptstadt einzog und dort nach langen Jahrendes Kampfes zum ersten Male in Freude und Glück dasOsterfest feierte. Auf sein Verwenden wurden die Grafenvon Jülich, Berg und Hochstaden sowie die übrigen, nieder-rheinischen Grossen an derselben Stelle, wo sie vor Jahres-frist gebannt worden waren, nämlich im Kölner Dom nachgelobter Genugthuung wieder in die Kirchengemeinschaft auf-genommen und der Friede zwischen ihnen und den Bürgerneidlich bekräftigt. Was er den letzteren in der Kapitulationzugestanden hatte und noch mehr verbriefte und bestätigteer ihnen in einem umfassenden Privileg vom 30. April, umdann am folgenden Tage heimwärts zu ziehen. 1 )
i) Chron. reg. Col. zu 1207. Ann. Col. Mas. p. 821. 822. Ennen u.Eck. II. 28. Die Angaben der Ann. Col. uud Chron. reg Col. über dieZeit von Philipps Aufenthalt in Köln scheinen sich auf den ersten Blicknicht mit einander vereinigen zu lassen. Nach Ann. Col. kam Philippin vigilia pasche nach Köln, also am 21. April, und verweilte dort 9 Tage.Das würde stimmen mit dem Datum der Urkunde Philipps für Kölnvom 30. April. Chron. reg. Col. lässt den König aber bereits circafestum palmarum in Köln einziehen, tibi per octo dies magnificentiasimehonoratus atque hujusmodi liberalitatis ac devotiouis studio delectatuain gaudio et letitia pascha domini ibidem celebravit. Diese acht Tagebeziehen sich offenbar nach dem ganzen Wortlaut auf die Zeit vomPalmsonntage bis Ostern; wie lange der König noch nachher in Kölngeweilt hat, das lässt die Chronik offen, steht also mit Philipps Ur-kunde durchaus nicht im Widerspruch. Es fragt sich nun, welcher Quellewir in bezug auf den Einzugstag folgen sollen, und da scheinen die Ann.Col. durch ihre Genauigkeit und Bestimmtheit volle Glaubwürdigkeitfür sich in Anspruch zu nehmen; aber grade diese Bestimmtheit machtmich stutzig. Der Verfasser hat sicherlich die Urkunde Philipps vom30. April in Händen gehabt, dafür spricht die Notiz über die ungesetz-lichen Zölle und Münzen, die der Köuig abschwören liess, und die sichbei genauerem Zusehen als ein freilich ungenauer Auszug der betreffen-den Urkunde ergiebt. Er hatte durch die Datierung derselben einenEndpunkt für den Aufenthalt des Königs in Köln gewonnen, und da ernun wissen mochte, dass derselbe das Osterfest dort gefeiert hatte, somusste er seiueu Einzug zum mindesten auf den Tag vorher setzen; durchZurückrechneu bekam er dann die Zahl von neun Tagen heraus.