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Kirchen allerorts niedergerissen, verbrannt oder in Festungenumgewandelt, Mönche und Nonnen aus ihren Klöstern ver-trieben; ja man scheute sich nicht, an Priester, die Bann undInterdikt achteten, gewaltsam Hand anzulegen, sie zu ver-stümmeln oder einzukerkern. Binnen kurzem gerieten dieeinzelnen Kirchen in solche Armut, dass alles, was in ihnenan Silber, G-old und edlen Gesteinen von Alters her auf-bewahrt wurde, verkauft werden musste, um die notwendigstenAusgaben zu decken. 1 ) War es da wunderbar, dass vieleGeistliche, die bisher dem Papste gehorsam gewesen waren,abfielen? Bald hielten es die meisten Pröpste, Aebte, Stifts-herren und niederen Kleriker mit dem gebannten und abge-setzten Adolf und achteten weder der über sie verhängtenKirchenstrafen, noch berührte sie irgendwie die Einziehungihrer Einkünfte, welche Bruno auf päpstlichen Befehl verfügte.Sie wurden mit den Stellen der zu diesem haltenden Geist-lichen mehr als reichlich entschädigt. 2 )
Charakteristisch für Brunos Machtlosigkeit ist übrigens,dass er noch immer nicht die bischöfliche Weihe empfangenhatte. Schon am 23. Dezember 1205 war dieselbe vomPapste angeordnet worden, aber die Kölner Suffragane wareulängst alle zu Philipp übergegangen, und da auch keinanderer deutscher Bischof sich dazu bereit erklärte, mussteBruno schliesslich von der ihm für diesen Fall erteiltenpäpstlichen Vollmacht Gebrauch machen und sich von Erz-
') Ann. Col. Max. p. 821 und die Klage der Kölner GeistlichkeitaD den Papst: Ficker, Engelb. p. 312, Abel p. 254. Ficker, Abel undWinkelmann I, 393. 2 setzen die Abschickung dieses Briefes in den Sep-tember 1206. Dass er wirklich abgeschickt ist, beweist eine Vergleichungdes Wortlautes der chron. reg. Col. am Ende von 1206 mit dem Schlüssedes Briefes; aber die Chron. lässt die betreffende Gesandtschaft erst nachder Mitte November abgehen. Damit würde stimmen, dass Inno-cenz erst am 13. März 1207 antwortet (Inn. epist. lib. X, 19); eineAbsendung des Briefes im September dürfte eine frühere Beantwortungerwarten lassen.
2 ) Die erwähnte Klage der Kölner Prioren u. Chron. reg. zu 1206..