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leichtevung und stand in keinem Verhältnisse zu dem ihnenzugefügten Sehaden. In ihrer Not wandten sich ErzbischofBruno nnd das Kapitel endlich an den Papst und suchtenbei ihm Hilfe gegen die immer frecher auftretenden Kirchen-räuber. Innocenz verfehlte nicht, sogleich mit den schwerstengeistlichen Strafen gegen diese einzuschreiten. Am 25. De-zember 1205 beauftragte er den Scholaster Heinrich vonSt. Gereon und die Pfarrer Anselm von St. Lorenz undChristian von St. Brigitta, 1 ) den Dompropst Engelbert vonder Verwaltung der Propstei zu suspendieren, in den Bannzu thun, und wenn er nicht innerhalb eines Monats Genug-thuung geleistet habe, ohne weiteres abzusetzen. 2 ) Ebensobefahl er ihnen, die Grafen von Jülich, Hochstaden, Berg,Altena, Geldern, Kessel und Genossen mit Bann und Inter-dikt zu belegen, wenn sie ihr gottloses Treiben nicht soforteinstellten. Ihrem Auftrage gemäss Messen die bestelltenRichter öffentlich im Dome zu Köln die Betreffenden zurVerantwortung laden; als aber, wie zu erwarten war, niemanderschien, sprachen sie über die Verächter des päpstlichenGebotes den Bann, über ihre Lande das Interdikt aus. 3 )
Doch die Vollstreckung der päpstlichen Strafbefehle dientenur dazu, die allgemeine Erbitterung noch mehr zu steigern.Adolf und seine Freunde glaubten sich jetzt jeder Rücksichtüberhoben und hausten in einer Weise in dem unglücklichenLande, die aller Beschreibung spottet. Namentlich hattedie treugebliebene Geistlichkeit unter ihrer Wut zu leiden.Ihre Höfe und Güter wurden ausgeraubt und geplündert, ihreEinkünfte eingezogen oder an Anhänger Adolfs vergabt, die
J ) Die Nameu der beiden Pfarrer ergeben sich aus Arn. Lnb. VII, 3.
2) Ficker, Eng. d. Heil. p. 310. Ennen u. Eckertz II, 20.
9 ) Das päpstliche Mandat selbst ist nicht erhalten, doch bezieh; siebInnoceuz in einem Schreiben vorn 15. März 1200 auf dasselbe (Enueuu. Eckertz II, 22), ausserdem erwähnen es Ann. Col. Max p. 821 zumEnde des Jahres 1205, nach der kölnischen Bechming also zum Frühjahr1206, und berichtet Chron. reg. Ool. die Bestrafung der Uebelthäter zuOstern 1206. üeber alles andere dial. der. et 1. fönt. III, 406.