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1 (1886) Adolf als Reichsfürst
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ihn ernste Zwistigkeiten unter seinen eigenen Anhängernnach den Niederlanden riefen.

Hier befand sich Graf Otto von Geldern in offener Em-pörung gegen seinen Lehnsherrn, den Herzog Heinrich vonBrabant, so dass letzterem schliesslich nichts übrig blieb,als mit Waffengewalt den ungehorsamen Mann zu züchtigen.Um den 1. September rückte er in Geldern ein; doch derGraf fand Unterstützung bei Dietrich von Holland, und esstand eine Fehde in Aussicht, die den ganzen Nordwestenin Mitleidenschaft zu ziehen und dadurch des Weifen Kraftvöllig lahm zu legen drohte. Dieser unterschätzte keinenAugenblick die drohende Gefahr, und der Keichstag, den erim Verein mit Guido und Erzbischof Adolf in den erstenTagen des September nach Maastricht berief, hatte haupt-sächlich den Zweck, die geldrisch-brabantischen Händel aufgütlichem Wege beizulegen. Bald hatte auch Graf Otto dieUnmöglichkeit eingesehen, dem Herzoge lange widerstehenzu können, und auf seine Bitten vermittelten die in Maastrichtversammelten Fürsten einen Vergleich, demzufolge er sichbei Verlust der brabantischen Lehen zur treuen Erfüllungseiner Vasallendienste verpflichtete. 1 ) Das hinderte aber seinenBundesgenossen Dietrich von Holland nicht, in brabantisches

!) Der Darstellung zu Grunde liegt Chron. reg. C'ol. zu 1202. NachIhren genauen Nachrichten muss der von den Ann. Col. p. 810 erwähnteMaastrichcer Tag in den September 1202 fallen. Der Vertrag bei Sloet,Oorkondeuboek vun Gelren en Zütfen I, 405; Orig. Guelf. III, 760 datumTrajecti supra Mosam a. d. incarn. 1202. Winkelmann I, 250 lässt durchdiese Übereinkunft den Streit zwischen Geldern und Brabant für dasJahr 1202 beigelegt sein; die chron. reg. aber macht es ziemlich gewiss,dass sie gar nicht zur Ausführung kam, sondern noch vor ihrer Ratifi-kation die Fehde von neuem ausbrach. Sie muss demnach zwischen den1. und 8. September fallen. Das bestätigt sich, indem Herzog Heinricham 15. September dem Grafen Otto die brabantischen Lehen deswegenabsprechen lässt, weil er jenes apud Trajectum in Gegenwart des Königs,des Kardinals, des Erzbischofs v. Köln, des Bischofs v. Lüttich, desHerzogs v. Limburg, des Grafen v. Hochstaden und anderer gegebeneVersprechen nicht gehalteu habe (Dynteri chron. Brab. ed. De Rain II,138; Sloet, Oorkb. II, 408).