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1 (1886) Adolf als Reichsfürst
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neugestärkten, welfischen Partei den entschiedensten Wider-stand. Otto weigerte sich einfach, mit dem Bevollmächtigtendes Erzbischofs, dem Markgrafen ßonifaz von Montferrat, inBoppard zusammenzukommen. Rechtmässig sei er zumKönige gewählt und geweiht, und für schimpflich würde eres halten, unter irgend einer Bedingung auf die Krone zuverzichten. Keinen besseren Erfolg hatte eine BesprechungKonrads mit Adolf und dessen Bürgern in Köln; 1 ) das ein-zige, was er erreichte, war ein Waffenstillstand zwischen denrheinischen Fürsten beider Parteien bis Martini. Das vonihm projektierte Fürstengericht, zu dessen Beisitzern in ersterReihe auch Erzbischof Adolf gehören sollte, ist niemals zu-sammengetreten, aus welchem Grunde wissen wir nicht,wahrscheinlich weil Otto wenig von ihm zu hoffen hatte. 2 )Zur Zeit, wo es durch seinen Ausspruch den Bürgerkrieghatte beenden sollen, war derselbe wieder in hellen Flammenaufgelodert, doch beschränkte er sich diesmal auf Sachsen,die Rheinlande blieben infolge des Waffenstillstandes verschont.Vergebens setzte nach Konrads Tode (derselbe erfolgteam 20. Oktober 1200) Bischof Wolfger von Passau dessenVermittelungspolitik fort. Eine Besprechung der Fürstenzwischen Koblenz und Andernach, an der ausser anderen dieErzbischöfe von Köln und Trier nebst Hermann von Münsterteilnahmen, verlief ohne Resultat, 3 ) und bald standen sichinfolge der zwiespältigen Mainzer Wahl die Parteien schroffergegenüber, wie je zuvor. Dadurch, dass der von der Minder-heit gewählte Sigfrit von Eppstein an Otto sich anschloss,gelang es diesem, gegen Ende des Jahres 1200 in Mainz

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1 ) Ann. Col. Max. p. 809.

2 ) Das Nähere bei Winkelmanu S. 173 ff., nur kann ich seinerBehauptung, dass die staufische Partei das von Konrad angeregte Fürsten-gericht abgelehnt habe, nicht beipflichten, die vorgebrachten Gründescheinen mir nicht stichhaltig, ich teile vielmehr die Auffassung Scheffer-Boichorsts, Hist. Zeitschr. 33, 152; 34, 236, wonach das Fürstengerichtvon den Anhängern beider Parteien angenommen wurde.

3) Ann. Col. Max. p. 809.