dessen mächtiger Sippe. 1 ) Treu hielt Adolf zu seinem Erz-bigchpf, als dieser im Jahre 1186 offen die Fahne der Em-pörung gegen seineu Herrn erhob und mit den gefährlichstenFeinden des Staufers, mit dem römischen Stuhle und Heinrichdem Löwen, mit England und Dänemark, Flandern und denniederrheinischen Grossen sich zum Sturze des Kaiserhausesverband; und als die Sache schief zu gehen drohte, als derKaiser .Mittel und Wege fand, die Bundesgenossenschaft zusprengen, um dann deren Mitglieder einzeln niederzuwerfen,da war es der Kölner Domdechant, der als Unterhändler anden kaiserlichen Hof nach Ueberdingen ging und den Friedenzwischen dem Kaiser und Philipp glücklich vermittelte. 2 )Das spricht mehr als alles andere für das Vertrauen, welchesAdolf bei seinem Erzbischof genoss.
Nicht lange darauf, am IB. August 1191, starb ErzbischofPhilipp 3 ). Zwar hatten seine letzten Thaten wieder demDienste des Kaisers und des Reiches gegolten, aber im ge-heimen wucherte die von ihm ausgestreute Saat der fürstlichenOpposition fort. Die kaiserliche Partei im Bistum bot daherbei Wiederbesetzung des Erzstuhles alles auf, einen derIhrigen durchzubringen. Die Wahl fiel denn auch auf einenGünstling des Kaisers, den Bonner Propst Lothar von Hoch-staden, doch Hess sich dieser durch die Drohungen des bergi-sehen Geschlechts einschüchtern und trat zu Gunsten desDompropstes Bruno von Berg zurück. 4 )
Die freigewordene Dompropstei erhielt dessen Neffe Dom-dechant Adolf, 5 ) und derselbe wurde wahrscheinlich zu gleicherZeit auch Propst von St. Georg in Köln. 6 )
>) Die Grafen v. Berg hatten von jeher mit Philipp im beBtenEinvernehmen gestanden. So streckte» ihm Adolfs Onkel, Graf Engel-bert, wiederholt grosse Summen zu seinen Unternehmungen vor. Lac. I,no. 455, 467, 468, 517; vgl. auch Erhard, eod. dipl. Westf. reg. no. 2028.
2 ) Er ist Zeuge einer kaiserlichen Urkunde vom 23. Septbr. 1187.
3 ) Neerol. eccl. maj. Col. bei Böhmer, fontes III, 343.
4 ) Caes. Heist cat. archiep. Col. Böhmer, fontes II, 280.
5 ) Lac. I, no. 536. 537.
6 ) Man kommt leicht zu dieser Vermutung, wenn man erwägt, dassdie betreffende Würde fast im erblichen Besitze der geistlichen Mitglieder