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8. Abhandlung: Aloys Schulte
die meisten durchaus glücklich geworden. Für die Jungfraustand ja jederzeit der Rücktritt in die Welt frei und auch injenen Jahrhunderten war die Zahl von Kanonissen, die sichverheirateten, zweifellos nicht gering. Nach der Subdiakonats-weihe war ein Gleiches dem Kanoniker verwehrt. MancherSohn und manche Tochter mögen sich aber auch recht unglück-lich gefühlt haben und weltliches Denken und weltliches Fühlenwar begreiflich bei Menschen, über deren Berufswahl die Elternentschieden hatten.
Doch es gab auch religiös gerichtete unter ihnen, denen dasLeben in den, wie begreiflich, sehr stark von der Welt berührtenStiftern nicht genügte; für sie gab es keine Fessel, die siegehindert hätte, in einen wirklichen Orden einzutreten. Su magauch manche Kanonisse und mancher Kanoniker trotz Geburtsich in die Orden von hoher Cisterz, dann in einen der Bettel-orden zurückgezogen haben, wie uns derartige Fälle, wenn auchnicht für Köln, bei Cäsarius von Heisterbach mehrfach begegnen.
In seinen Kreisen wußte man ganz genau, wie es um dieRekrutierung der Stifter bestellt war. Cäsarius sagt uns :sehr wenige Geistliche seien kanonisch zu ihren Pfründen ge-kommen. Die einen, die durch Verwandtschaft dazu gelangten,"bezeichnet er als sanguinitae, andere, die Choritae, seien durchdie Macht der Großen aufgedrängt worden, die Simonistenendlich seien durch Geld oder Dienstleistungen hineingekommen.„Es herrscht dieses Übel namentlich in solchen Kirchen, inwelchen die Prälaten die Pfründen ohne kanonische Wahl ver-geben." Cäsarius war in Köln als Schüler der Domschule auf-gewachsen, sicher haben die Eindrücke, die er damals gewann,bei ihm eingewirkt.
Das Urteil über die Sanguinitae ist aber zu hart. So langeman das Vorwiegen oder die Alleinherrschaft des hohen Adelsin Stiftern und Klöstern als eine Verdrängung anderer Kreiseaus den Kapiteln ansah und ansehen konnte, mochte man dasUrteil unterschreiben. Seitdem ich aber zeigen konnte, daßvon vornherein nach un bezweifelbaren Zeugnissen solche geist-liche Anstalten ausschließlich für den (hohen) Adel bestimmt
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