24
8. Abhandlung: Aloya Schulte
Meine Forschungen haben gezeigt, daß alle Klöster undStifter, deren Vorstand dem Reichsfürstenstand angehörte, edel-freie Konvente gehabt haben, 1 ) der Satz läßt sich nicht um-kehren. Auch war St. Gereon wohl niemals reichsunmittelbar,es hatte also auch keine Pflicht für die Reichsheerfahrten Dienst-mannen und Vasallen beizustellen. Militärische Gründe für eineMinisterialität gab es nicht und für deren Krönung, für die4 Hofämter auch nicht. Wir finden sie außerhalb der lothrin-gischen Lande nie bei nicht edelfreien Konventen, aber um-gekehrt gilt auch diese Regel nicht. St. Gereon steht übri-gens auch nach anderer Seite ohne Vergleich da: es ist bisherdas einzige freiherrliche Männerstift, das also nicht einerOrdensregel unterworfen war, welches nachgewiesen wurde,
einzige
Hat es nun Ministerialen gehabt? Ich kenne nur einenBeleg; in einer Urkunde von etwa 1160, die der Propst vonSt. Gereon ausstellte, begegnen drei „ministeriales ecclesie" 3 ),ich würde dem Zeugnis keine erhebliche Bedeutung beimessen,wenn nicht in der Zeugenreihe diesen Stiftsministerialen zweiMinisterialen eines in der Urkunde genannten Grafen folgten;da diese ritterlichen Wesens waren, müssen es auch wohl jenegewesen sein und waren dann nicht Diener der Klosterwirt-schaft, Bäcker und Brauer, Schmiede und Köche, wie sie unssonst wohl am Niederrhein unter der Bezeichnung ministerialesbegegnen. Die Statuten des Stiftes von 1283 reden von demAmte eines dem Propste unterstehenden Kämmerers, 3 ) das aberwar eine Pfründe eines Klerikers, wie die des Thesaurars,auch die Ämter des cellerarius und pincerna waren fürKleriker da. 4 ) Ob immer? Doch wie dem sei, eine starkentwickelte Ministerialität hat der Propst von St. Gereon niehinter sich gehabt.
J ) Schulte, Adel und Kirche S. 198 ff.
2 ) Jörres nr. 17.
3 ) Jörres S. 175. Später bezeugt der Propst, daß dieses Amterloschen ist.
4 ) Kisky a. a. 0. S. 21 f.