Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
145
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145Stück.zu Erhaltung des Ruckstandes erforderlich, amgien vorbesagten May auf der Amtsverhörs-stube ausgebotten, und dem Meistbietenden sol-len zuerkennt werden. Wes Endes erwehnterVogtsverwalter dann auch zwey Schopfenwürklich committiret, die Ländereyen, Häuserund Höfe citatione ad videndum taxari prae-via Ordnungsmäßig zu taxiren, und das taxa-um in termino zu exhibiren.§. 2.Da nun bey der vorgenommenen Untersu-chung und Absonderung sich geäussert, daßſicherer Johann B. laut ſeines Quittungbüch-eins vom Jahre 1749 bis den letzten Jenner754 hundert und zwölf Rthlr. 75 Albus 4 Hlr.sodann ein und vierzig Rthlr. 65 Albus 6 Hlr.,und also zusammen hundert sechs und fünfzigRihlr. 16 Albus 10 Heller an Steuren ruck-ländig, immittels aber nach Aussage dererSchöpfen von demselben nichts, dann per di-stractionem mo- & immobilium zu bekom-men seye; so ist am 10ten May 1754 dessenHaus, Hof, und der dahinter gelegene Baum-gatten von den obangeführter massen darzutommittirten Schöpfen zu zwey hundert Rthlr.die Länderey hingegen höher nicht, denn dielaufenden Steuer= und Pensionskosten sich be-tragen, geschätzet, und demnach das Haus,Hof, und Baumgarten am 15ten selbigen Mo-nats für 200 Rthlr., sodann die Länderey für dielaufende Lasten zwar ausgestellet, darauf abernichts