Zwölftes126respondendorum super positionibus adexhibitis, nec non re & irrelevantia& salvis caeteris probatorialibus in actisductis auszuschwören und zu derer AbnehCommissio zu ertheilen seye; da dieseunterm 8ten Julii 1754 bestättiget, unddie letztere von dem Stift die Herstellung inaufge-vorigen Stand nachgesuchet worden;muich mich auch ꝺer Eroͤrterung ꝺer obe-guchworfenen Fragen in so weit enthalten;malenmir engere Gränzen bestimmen, unduntersuchen, ob die von dem Stiftpbeygebrachte Beweisthümer für neuheblich zu achten, ꝺaß ꝺas nachgeſuchstitutorium dermalen könne eröfnet wer§. 3.Solchen Endes mache ich also der9 ausmit der so hoch angepriesenen, undclementissimas sub N. 6. beygeleshweigeClementis Septimi. Diese ist (welchLiebe der Wahrheit ohnmöglichezeskan) von der Universität zu H. bereite1 vorsso unglücklich= als unwissenden Censi-amet.worden. Mithin ist dieselbe vorhinkommen, und kan dahero denneuen Beweisstückes um so wenigerals das Stift zu S. selbige bereitsMay 1751 übergeben hat.4•1Die Act. N. 14. sub Lit.Act. N. 15. sub N. 13. und Act. N.
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