Stück.§. 3.Es bauet also der Kläger hauptsächlich aufſchen ihme, und dem Beklagten errich-egleiche, und suchet sein ganzes Ge-daraus herzuleiten. Dieser indessenequemlich, und ohne den mindestetzweyerley Art, mithin auf beedenäret und ausgeleget werden. Undlässet sich der Vergleich dahindaß der Kläger von den vergliche-thlrn. dasjenige abziehen solle, wasder dem Beklagten auszahltendem Procurator G. wegen Em-er 427 Rthlr. weiters in Ausgabde; anerwogen nach der gemeinennan, über den gehabten Empfang-wegen des gehabten Empfangshun, zu sagen pfleget; mithin auchdes Vergleichs: uber den Em-7 Rthlrn. auf diese Weise nem-Procurator G. in seiner Vor-as, so er über den gehabten Em-7 Rthlr. abzulegen schuldig, fer-gab paßiren wurde, um so füglicherals dieser Sinn ganz klar unden; zumalen gleichwie der Em-in der Ausgabe paßiret, sondernAusgabe gegen den Empfang zuauch von den empfangenen 427abhanget, noch darnach abzu-und wie viel über, oder unterA 2dem
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