Stück.185§. 5.Zielleicht wird jemand dahier einwenden,ieſem laufenden Jahre die Kaufgelderleget, und folglich selbiges auch fürJahr zu halten seye. Alleine solltebestehen, so würde denen BeklagtenRecht und Billigkeit annoch zumgereichen, daß sie sich der Einlöseden Kläger zu einem Proceß ge-und den richterlichen Ausspruch abge-tten.Dahero obangeführte dererzelehrten Meynung dahier um so we-finden mag; als selbige nach Ausle-SINGERI Cent. VI. Obs. 50Falle, wo das Einlösungs=Rechtordentlichen Proceß ausgeführet,endiget werden muß, keineswegesZudeme gibt der hieſige Lan-und Gewohnheit klare Maasse,tungen, Verpfändungen Wie-und dergleichen Bündnissen we-ten auf den halben Merz zu sehen,Pfachtungen, Verpfändungenvor dem halben Merz erlöschen,Pfächter, oder Pfandnehmer nurBau=Kosten zu vergüten seyen.§. 6.hen auch die Beklagten nicht ein-äfel, sondern vermeynen nur, daßM 1
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