Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
20
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Drittes20prietas contra boni Grunewald dicti fratribusconsanguineis adjudicanda, expensae vero tamob Consanguinitatem Litigantium, quamprobabilitatem causae sint compensandae.#III.Von der Wehrschafts=Leistung.§. 1.enrich und Johann Lucas D. zweyder haben eine gemeinschaftlichelung zusammen aufgerichtet, nach einigen Iren den erwachsenden Gerhard Henrichnen Sohn des Erstern darinn mit aufc 174angenommen, und seynd endlich imgesammter Hand zur Theilung abgeschritten,vonwobey die guten Schuld=Forderungennen Bösen, und Zweifelhaften abgesonderet,die erstern unter ihnen in drey gleiche Theiletheilet, die leztern hingegen ohngetheilet gelagtsen worden.§. 2.Einige und ohngefehr 10. Jahren hernachder Henrich mit Hinterlassung mehrererverstorben, der Johann Lucas indessen mittreibung der ihme angewiesenen Forderungs,immerhin beschäftiget gewesen, hat diese