Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
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160
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160Vierzehendestretten, noch deren Vortheil gleich dem Sach-walter zu besorgen, vorläufig anroch zu schen: würde Kläger wegen des Act. N. 4erwehnten Eydes sich näher und eigentlich er-ren, alsdann ferner ergehen solle, was rech-tens.XIV.Von Verkaufung eines minderjäh-rigen zugehörigen Hauses.§. 1.ach Absterben der Annen A. hat derenben Schwiegersohn Johann A.nutdie übrigen Miterben nichteingauf der Erbschaft haftende Forderung727eineklaget, sondern auch am 17ten Merzdahin angetragen, daß ihme, wie auchPflegbefohlenen, den minderjährigendern des Johann A. der erbschaftlichemöchte gegeben und angewiesen werdendessen Gefolge seynd sämtliche Erben:Elielung geschritten, und weilen dasHaus in fuͤnf Theile nicht zu theilen ware,125hat obbemelter W. seinen füaften fürseinRthlr. sodann der Johann A., welchmals schon in zweyter Ehe sasse, den