Stück.111§. 10.Wessenthalben zu sprechen wäre, daß dieEinkindschaft nicht nur als ohnförm-sondern auch als dem Vorkinde nachthei-schädlich aufzuheben, und für nichtigzu erklären, sodann der Beklagte in die aufge-gene Kosten nach rechtlicher Ermäßigungzu ertheilen seye.XI.Würkung des von einer adeliTochter geschehenen Verzichts.§. 1.Johann Freyherr von N. hat sich mit demFräulein Catharinen von G. verheyra-het, und vier Söhne, namentlich Ro-imian, Adolf, und Werner, sodannöchter, Maria Agnes, und Marga-gezeuget.§. 2.tere Tochter Maria Agnes hat sichten der Mutter, und ihrer vier Brü-jahre 1630. mit Wilhelmen von H.und zu Erhaltung des vätterlichenStammes gegen eine adelichtAus⸗
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